BPOL NRW: Bundespolizei zieht im Kreis Heinsberg zwei Verkehrssünder aus dem Straßenverkehr und nimmt einen Mann mit 2 Haftbefehlen fest

Am Mittwoch hat die Bundespolizei in Rothenbach und Tüddern (Kreis Heinsberg) gleich zwei Verkehrsteilnehmer, die es mit den Verkehrsregeln nicht so genau nahmen und andere gefährdeten, aus dem Verkehr gezogen. Zudem wurde in Karken ein Mann mit 2 Haftbefehlen festgenommen. Eine 44-jährige niederländische Frau war in Rothenbach mit ihren Kindern aus den Niederlanden eingereist und hatte die Anschnallpflicht gänzlich außer Acht gelassen. Nicht nur das ihre Kinder im Alter von 2 - 19 Jahren nicht angeschnallt auf der Rücksitzbank saßen, nein auch der zweite Rücksitz war aus der sicheren Verankerung geraten und hatte sich gelöst. Als die Beamten auf die Missstände aufmerksam machten, wurden sie zum Dank verbal von der Fahrerin und dem Beifahrer angegangen. Es wurde wegen des Verkehrsdeliktes zuständigkeitshalber eine Streife der Kreispolizeibehörde Heinsberg hinzugezogen, die sich der Sache annahm. Die Weiterfahrt wurde so lange untersagt, bis ein ordnungsgemäßer und sicherer Transport aller Insassen gewährleistet war. Für die Fahrerin wird dies auch noch ein Nachspiel haben, denn sie wird sich diesbezüglich noch vor den Ordnungsbehörden verantworten müssen. Bereits gegen 16:00 Uhr reiste über den ehemaligen Grenzübergang in Tüddern ein 27-jähriger Deutscher mit seinem elektrisch betriebenen Zweirad aus den Niederlanden ein. Er fiel den Beamten auf, da er ohne Helm und ohne Versicherungskennzeichen sein Zweirad führte. Als ihn die Beamten zur Rede stellten, gab er ihnen zu verstehen, dass ihm nicht nur die Zulassung und der Versicherungsschutz fehlte, sondern er auch keinen Führerschein besaß. Auch hier wurde die Kreispolizeibehörde in Heinsberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und die Person mit Zweirad übergeben. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Zulassung, Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz rechnen. In Karken ging den Beamten gegen 17:50 Uhr ein 37-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina ins Fahndungsnetz. Gegen ihn bestanden zwei Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft in Münster wegen des Erschleichens von Leistungen und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann musste eine Gesamtgeldstrafe von über 3800,- Euro entrichten. Erst seine Schwester bewahrte ihn vor dem sicheren Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Sie hatte den Betrag an die zuständige Stelle überwiesen. Im Anschluss konnte der 37-Jährige sichtlich erleichtert die Dienststelle verlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.