BPOLI LUD: Wenn der Name auf der Fahndungsliste erscheint und dann das notwendige Geld fehlt

Wenn der eigene Name in einer Strafvollstreckungsangelegenheit auf der Fahndungsliste erscheint und dann das notwendige Geld fehlt, führt der Weg in der Regel in eine Justizvollzugsanstalt. So ging es zumindest einem 41-Jährigen, den Bundespolizisten gestern Mittag in der Nähe der der Autobahn bei Kodersdorf festnahmen. Bei der Kontrolle des Polen hatten die Ordnungshüter festgestellt, dass dieser einen ca. zwei Jahre alten Strafbefehl bislang ignoriert und die fällige Geldstrafe i.H.v. 1.000,00 Euro nicht beglichen hatte. Schließlich wurde der wegen Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht Hechingen Verurteilte wegen Zahlungsunfähigkeit für die nächsten Wochen durch Justizvollzugsbeamte übernommen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de