BPOL NRW: Bundespolizei gehen 2 Straftäter ins Fahndungsnetz – Vollstreckung eines Haftbefehls und Sicherstellung eines gefälschten Führerscheins
Am Mittwochmorgen sind der Bundespolizei innerhalb einer Stunde 2 Straftäter ins Fahndungsnetz gegangen.
Bereits gegen 10:30 Uhr stellten die Beamten bei einem vorgelegten griechischen Führerschein Unregelmäßigkeiten fest. Dieser wurde ihnen bei einer Kontrolle durch einen 24-jährigen Syrer vorgelegt. Er war zuvor aus den Niederlanden auf der Bundesstraße 56-N bei Heinsberg nach Deutschland eingereist. Auch die Überprüfung in den internationalen Fahndungssystemen bestätigte den zuvor gehegten Verdacht der Beamten. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und der 24-Jährige erhielt eine Anzeige wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung. Es wurde zuständigkeitshalber eine Streife der Kreispolizeibehörde in Heinsberg hinzugerufen, die dem Betreffenden die Weiterfahrt untersagte.
Nur eine Stunde später konnte ein 31-jähriger Rumäne auf der Bundesstraße 56-N bei Heinsberg vorläufig festgenommen werden. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Essen wegen des Tatbestandes der Unterschlagung mit Haftbefehl gesucht. Der Haftbefehl war zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Da der 31-Jährige die verhängte Geldstrafe von 600,- Euro zahlen konnte, blieb ihm die ersatzweise ausgesprochene Haftstrafe von 60 Tagen erspart. Auch die Staatsanwaltschaft Bochum suchte den Betreffenden mit einer Aufenthaltsermittlung wegen eines laufenden Strafverfahrens wegen Betruges. Nach Mitteilung einer ladungsfähigen Adresse des 31-Jährigen konnte dieser seine Reise fortsetzen.
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