Schlägerei zwischen Fußballfans endet hinter Gittern

Am Freitagabend kam es während der Abreisephase von Fans, nach dem Spiel von Holstein Kiel gegen Hannover 96, am Kieler Hauptbahnhof zu einer wechselseitigen Körperverletzung. Bei der Kontrolle aller Beteiligten nahmen Bundespolizisten einen Mann fest, gegen den zwei offene Haftbefehle vorlagen. Gegen 22:10 Uhr kam es vor einem Schnellrestaurant im Kieler Hauptbahnhof zu einer Schlägerei zwischen zwei Männern. Weil sie rivalisierenden Fangemeinden angehören, gerieten sie vermutlich in Streit. Dabei erlitt ein 29-jähriger Holstein Kiel Fan eine Platzwunde an der Lippe und Schwellungen an der Hand. Bundespolizisten konnten die beiden Kontrahenten voneinander trennen, bevor etwas Schlimmeres passieren konnte. Bei der anschließenden Sachverhaltsklärung wurde eine Begleitperson des Verletzten festgestellt, der den Vorfall bezeugen konnte. Als die Beamten seine Daten aufnahmen und überprüften, geriet er in den Fokus der Polizisten. Gegen ihn lagen zwei offene Haftbefehle vor. Demnach wurde er wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe von 210,00 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 14 Tagen und wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 500,00 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 50 Tagen, verurteilt. Da er die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er durch die Bundespolizisten verhaftet. Die Durchsuchung seiner Sachen brachte auf der Wache dann auch noch ein Tütchen mit betäubungsmittelähnlicher Substanz sowie Utensilien zum Drogenkonsum zum Vorschein. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, wurde er durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der verletzte Störche-Fan wurde durch Sanitäter vor Ort versorgt und durfte danach seinen Weg alleine fortsetzen. Die Bundespolizei leitete mehrere Strafverfahren ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel PK Sven Klöckner Telefon: 0431/98071 - 119 Fax: 0431/98071 - 299 E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .