Mehrere witterungsbedingte Verkehrsunfälle in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte
Der erste Wintereinbruch im östlichen Teil des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sorgte in den Vormittagsstunden des 19.11.2022
für mehrere Verkehrsunfälle im Bereich des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg. Durch leichten Schneefall und Straßenglätte
ereigneten sich beginnend gegen 06:30 Uhr bislang zwölf
Verkehrsunfälle, bei denen es überwiegend bei Sachschäden blieb. Die
Gesamtschadensumme wird gegenwärtig auf zirka 62.000 Euro geschätzt.
In einem Fall wurde eine Fahrzeugführerin leicht verletzt.
So prallte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gegen 07:45 Uhr,
ein Pkw alleinbeteiligt gegen einen Straßenbaum, nachdem die Fahrerin
auf der L 273 vor der Ortslage Bresewitz in Fahrtrichtung Friedland
im Ausgang einer Rechtskurve die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor
und nach links von der Fahrbahn abkam. Die 26- jährige Deutsche wurde
bei dem Aufprall nach derzeitigem Kenntnisstand leicht verletzt,
weshalb sie anschließend in das Neubrandenburger Krankenhaus gefahren
wurde. Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wird
gegenwärtig auf rund 15.000 Euro geschätzt. Der Pkw war nicht mehr
fahrbereit und musste entsprechend geborgen werden. Die 26-Jährige
hatte ihre Sommerreifen am Pkw noch nicht wechseln lassen.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ereigneten sich bislang sieben
Glätteunfälle. So kam es gegen 09:35 Uhr auf der B110, zirka 600
Meter vor der Abfahrt nach Mellenthin aus Richtung Usedom (Stadt) zu
einem Zusammenstoß zwischen zwei Pkw, bei dem ein geschätzter
Gesamtsachschaden von rund 20.000 Euro entstand. Nach gegenwärtigen
Erkenntnissen geriet ein Pkw Mercedes-Benz aufgrund von Straßenglätte
in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Pkw VW zusammen. Beide
Fahrzeuge waren im Anschluss nicht mehr fahrbereit und mussten
geborgen werden. Verletzt wurde bei diesem Verkehrsunfall niemand.
Von Schnee und Straßenglätte war in den frühen Morgenstunden auch der
Landkreis Vorpommern-Rügen betroffen. Hier ereigneten sich nach
derzeitigen Kenntnissen jedoch keine witterungsbedingten
Verkehrsunfälle.
Leider musste die Polizei am heutigen Tag auch feststellen, dass bei
den winterlichen Straßenverhältnissen nicht alle Fahrzeuge eine
Winterbereifung aufwiesen. Dies kann insbesondere bei der
Leistungsabrechnung gegenüber der Versicherung Probleme mit sich
bringen. Zudem droht dem Fahrer/der Fahrerin ein Bußgeld in Höhe von
60 Euro. Auch als Halter/-in riskiert man mit falscher Bereifung eine
Geldbuße in Höhe von 75 Euro. Wer statt Winterreifen sogenannte
Ganzjahresreifen fährt, erfüllt die Vorschriften im Sinne der
situativen Winterreifenpflicht ebenfalls, wenn diese das
"Alpine"-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung aufweisen.
Im Auftrag
Stefanie Peter
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Dezernat 1/ Einsatzleitstelle
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