Polizei im Werra-Meißner-Kreis registriert aktuell eine Welle von betrügerischen Schockanrufen und betrügerischen Mitteilungen über „WhatsApp“; die Polizei warnt und gibt Tipps zu den Betrugsmaschen
Wie die Polizei in Hessisch Lichtenau mitteilt, kommt es insbesondere im dortigen Zuständigkeitsbereich zu einem vermehrten Aufkommen betrügerischer Anrufe. Hintergrund dieser Anrufe sind im Wesentlichen die Betrugsmaschen, bei denen sich über den "WhatsApp"-Messenger-Dienst vermeintliche Angehörige melden und zu Geldüberweisungen auffordern. Zudem erfolgten auch mehrere sog. "Schockanrufe", wo sich ebenfalls "vermeintliche Familienangehörige" bzw. Staatsanwaltschaft /Polizei melden und über Vorfälle wie z.B. tödliche Verkehrsunfälle berichten, die nun eine Kaution des Verursachers erfordern.
Auch in anderen Kommunen des Werra-Meißner-Kreis sind vereinzelte Anrufe/Mitteilungen dieser Art zu verzeichnen. Bitte beherzigen Sie daher die folgenden Tipps.
>>> Tipps zur Betrugsmasche "WhatsApp"
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über
Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte
ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle
Forderungen verknüpft sind. -Erfüllen sie auf keinen Fall irgendwelche finanziellen
Forderungen aus einem schriftlichen "Chatverlauf", wenn sie sich
nicht zuvor bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.)
unter der alten bekannten Nummer in einem möglichst persönlichen
Gespräch rückversichert haben. -Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen
egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Diensten. -Seien Sie bei "Überweisungsaufforderungen" grundsätzlich
misstrauisch gegenüber unbekannten Mailadressen, Bankverbindungen
oder sonstigen Empfängern, insbesondere wenn diese einen Bezug ins
Ausland vermuten lassen. -Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter
Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie bei
finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache. -Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht
zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller
Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem
neuen Endgerät. -Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten
Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch
ab. -Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer
Nachrichtendienste. -Nutzen sie bei Online-Überweisungen, Banking-Apps oder
Zahlungsdienstleistern vorhandene Sicherheitsfunktionen, wie z.B. den
"Käuferschutz" von PayPal und kontaktieren sie unverzüglich diese
Anbieter bzw. ihr Kreditinstitut, wenn sie eine falsche Überweisung
vorgenommen haben. -Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die
Betrugsmasche.>>> Tipps zur Betrugsmasche "Schockanrufe"
-Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die
angebliche Amtsperson kommt oder anruft. Suchen Sie die Telefonnummer
der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die
Telefonauskunft geben. -In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass weder die
Polizei noch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen die
Eltern/Angehörigen anruft und hohe Summen für eine Kaution fordert.
Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche. -Übergeben sie niemals Geld/Wertgegenständen an fremde Personen. -Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine
Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung
oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle
Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de