Bundespolizeidirektion München: Haftrichtervorführung wegen Hehlerei: 28-Jähriger mit mehreren Handys unbekannter Herkunft festgenommen – Lob an Geschädigte
Ein 28-Jähriger, der in Verdacht steht am Freitagabend (2. Dezember) einer 22-Jährigen im Zug von Ulm nach Berlin das Smartphone entwendet zu haben, wurde festgenommen. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt. Das Verhalten der bestohlenen 22-Jährigen lobt die Bundespolizei ausdrücklich.
Eine 22-jährige Mexikanerin meldete sich nach dem Diebstahl ihres Smartphones am Freitagabend im Zug von Ulm nach Berlin am Montag (5. Dezember) bei der Münchner Bundespolizei. Die in Ulm Wohnende gab an, dass sich nach dem Diebstahl ihres Smartphone ein Mann telefonisch bei einer Freundin gemeldet hatte. Dieser wollte sich mit der 22-Jährigen am Montag im Hauptbahnhof München treffen, um ihr ihr Handy für 250 EUR zu verkaufen.
Bundespolizisten konnten am Gleis 25 einen 28-Jährigen aus Guinea-Bissau antreffen und festnehmen. Bei dessen anschließender Durchsuchung wurde das Smartphone der 22-Jährigen (iPhoneX) sowie drei weitere Mobiltelefone unbekannter Herkunft aufgefunden.
Der 2015 in die Bundesrepublik Eingereiste verweigerte jegliche Angaben zur Sache. Er äußerte lediglich, dass Handy von einem Unbekannten gekauft zu haben und es "ohne Aufschlag" an die Eigentümerin zugeben zu wollen. Der 28-Jährige wird wegen des Verdachts der Hehlerei heute dem Haftrichter vorgeführt. Die Bundespolizei führt nun weitere Ermittlungen zu den aufgefundenen Mobiltelefonen. Die 22-Jährige konnte das Smartphone nicht nur beschreiben, sondern auch entsperren und einen Eigentumsnachweis führen.
Die Bundespolizei lobt das Verhalten der 22-Jährigen ausdrücklich. Zunächst hatte sie ihr entwendetes Handy unverzüglich über die Cloud gesperrt. Der "Hehler" meldete sich bei einer Freundin der Mexikanerin, deren Handynummer nach dem Einschalten angezeigt worden war. Statt sich alleine oder mit der Freundin zum Bahnsteig zu begeben und das Mobiltelefon zurückzukaufen, begab sie sich zur Bundespolizei. Nur so war es möglich den Tatverdächtigen aufzuspüren, dingfest zu machen und ihn strafrechtlicher Verantwortung zuzuführen.
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