Sicher ins Jahr 2023 – Hinweise zum Silvesterfeuerwerk –
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AllgemeinverfügungLkStadeSprengstoffVO2022-2023.pdfPDF - 13 kBAllgemeinverfügungSilvesterschießen2022-2023.pdfPDF - 16 kB
Mit farbenfrohen Raketen und lauten Böllern begrüßen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Stade in der Silvesternacht das neue Jahr. Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum.
Damit der Jahreswechsel 2022/2023 nicht zu einer arbeitsreichen Nacht für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, geben Landkreis und Polizei einige Hinweise.
Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.
Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5 Uhr, verschossen werden. Es gelten überdies die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade. Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie z. B. Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist. In der Samtgemeinde Lühe gilt ein generelles Feuerwerksverbot.
Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden. Einschlagende Raketen sollten unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
Raketen sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.
Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
Die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.
Nähere Informationen zu Feuerwerkskörpern unter:
https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html
Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade zu Silvester als Anlage.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de