BPOL NRW: Schnelle Rückführung nach Belgien nach vorheriger Festnahme durch Bundespolizei – Person wurde mit Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht
Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof Aachen einen 28-jährigen Iraker festgenommen, der mit Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg gesucht wurde.
Der 28-Jährige war am späten Nachmittag mit einem Fernreisezug aus Belgien eingereist, als er von einer Streife am Bahnsteig 8 kontrolliert wurde.
Er wies sich bei den Beamten mit einem belgischen Aufenthaltstitel aus, der nur für das belgische Hoheitsgebiet seine Gültigkeit besaß. Bei der Überprüfung in den nationalen Fahndungsbeständen stellte man zudem einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg fest. Der 28-Jährige sollte wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von über 1800,- Euro bezahlen. Der Zahlung kam er nach, so dass ihm eine ersatzweise verhängte Haftstrafe von 119 Tagen erspart blieb.
Da gegen ihn auch ein gültiges Einreiseverbot für Deutschland vorlag, wurde er wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht und nach Abwicklung der polizeilichen Maßnahmen nach Belgien rückgeführt.
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