Gemeinsame Pressemitteilung von Landespolizeiamt und Landeskriminalamt: Für einen sicheren Jahreswechsel – Hinweise der Landespolizei
Zu Silvester und dem Jahreswechsel ist aus Sicht der Polizei wieder von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen gegenüber anderen Nächten auszugehen.
Dabei spielen anders als in den vergangenen beiden Jahreswechseln womöglich ausgelassene Feiern, auch im öffentlichen Raum, Alkoholkonsum und der Umgang mit Feuerwerk wieder eine größere Rolle.
Die Landespolizei hat für den Jahreswechsel den Streifendienst angemessen verstärkt, in den Polizeidirektionen sind Zusatzstreifen vorgesehen.
Mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung der Einsatzkräfte appellieren wir an verantwortungsvolles Silvester-Feiern. Es sind immer wieder vermeidbare Auseinandersetzungen nach Alkoholkonsum sowie Störungen und Gefahren zum Beispiel durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik festzustellen. Insbesondere beim Abbrennen von Feuerwerk sollte niemand versuchen in den letzten zwei Jahren vermeintlich Versäumtes nun in einer Nacht nachzuholen. Hier kann Leichtsinn lebensgefährlich sein.
Wir weisen darauf hin, dass bei Böllern und Raketen nach wie vor örtliche Beschränkungen zu beachten sind: in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser.
Rücksicht und Respekt sind wesentliche Bausteine, die jeder dazu beitragen kann, dass es ein würdiger und friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten den Einsatz, denn die sind im Dienst, damit wir alle sichere Feiertage verleben können.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes 2023!
Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. Hier unsere
Tipps:
- Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland demSprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit
in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Generell müssen in
Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und
zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen
pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die
Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die
genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Hauptsächlich
bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund
der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche
Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel
einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine
Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem
Sprengstoff vergleichbar ist. Illegale Feuerwerkskörper können
schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata,
Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder
Lungenschäden.
- Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sindstrafbar.
- Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbstherstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in
Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem
Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei
entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person
verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht,
gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr
Mindestfreiheitsstrafe).
- Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durchPersonen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.
Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: 0431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de