Kreis Steinfurt, Was ist erlaubt und was ist verboten?
Ein beliebtes Geschenk zu Weihnachten sind immer öfter E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb. Auch im Kreis Steinfurt werden die Scooter vermehrt zur Fortbewegung genutzt. Kein Wunder: Sie sind leicht zu bedienen, platzsparend und umweltfreundlich. Doch es gibt auch einige Regeln für den Gebrauch im Straßenverkehr.
Was ist erlaubt und was ist verboten? Die Polizei klärt auf.
Erlaubt ist...
- ...ohne Helm zu fahren. Es besteht für E-Scooter keine
Helmpflicht. Dennoch rät die Polizei dringend zum Tragen eines
Schutzhelms. Denn - wie beim Radfahren auch - kann es auch bei
einem Sturz mit geringer Geschwindigkeit zu schweren
Verletzungen kommen. Ein Helm schützt!
- ...ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Fahrer müssen mindestens 14
Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an
einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
- ...auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu fahren.Verboten ist...
- ...andere Personen mitzunehmen. E-Scooter sind nur für eine
Person ausgelegt.
- ...auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu fahren.
- ...entgegen der Einbahnstraße zu fahren.
- ... während der Fahrt mit dem Smartphone telefonieren, den
Social-Media-Account checken oder Nachrichten schreiben.Außerdem gelten folgende Regeln:
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.Halten Sie sich an die Regeln, dann steht dem Fahrvergnügen mit dem neuen E-Scooter nichts mehr im Weg!
Rückfragen bitte an:
Polizei Steinfurt
Pressestelle
Telefon: 02551 152200