Hinweise der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Heute startet in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Durch den leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, zum Teil auch mit schweren Verletzungen. Dabei bringen sich die Menschen nicht nur in Gefahr, sondern können sich unter Umständen auch strafbar machen.
Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Die Polizei rät daher: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich.
Hier die wichtigsten Regeln der Polizei zum Jahreswechsel:
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch
handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen
und diese konsequent einhalten.
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die
Registrierungsnummer.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel
erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
- Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und
Einschränkungen.Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Anklam
Pressestelle
Andrej Krosse
Telefon: 03971 251-3041
E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de
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