Umgang mit Silvesterfeuerwerk – aber sicher: Hinweise der Polizei
Heute startet in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Durch einen leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, zum Teil auch mit erheblichen Verletzungen. Dabei bringen sich die Menschen nicht nur in Gefahr, sondern können sich unter Umständen auch strafbar machen.
Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüftem und zugelassenem Feuerwerk fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Die Polizei rät daher: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich.
Hier die wichtigsten Regeln der Polizei zum Jahreswechsel:
- Um beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit geprüfte
und sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese ausschließlich
in regulären Geschäften wie Supermärkten erwerben und dabei auf
das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer achten. - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel
erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen. - Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und
Einschränkungen.Die Polizeiinspektion Stralsund wünscht allen eine angenehme Silvesternacht und einen sicheren und verletzungsfreien Umgang mit Feuerwerkserzeugnissen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stralsund
Jennifer Fischer
Telefon: 03831/245-204
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de
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