BPOL NRW: Beutezug vermasselt: Zivilfahnder der Bundespolizei nehmen zwei Diebinnen fest

Gestern Nachmittag (30.12.) beendeten zwei zivile Beamte den Beutezug von zwei Frauen, welche innerhalb von 15 Minuten Waren und Barmittel im Gesamtwert von etwa 2070EUR zusammenklauten. Eines ihrer Opfer: Eine 72-jährige Dame. Gegen 15 Uhr befanden sich drei zivile Beamte der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) am Hauptbahnhof Köln, als ihnen aus der Ferne zwei "alte Bekannte" ins Auge fielen. Zwei Damen aus Duisburg im Alter von 31 und 35 Jahren befanden sich auf dem Vorplatz des Bahnhofs und musterten eingehend die Wertsachen von Reisenden. Anschließend zogen sie weiter in die stark besuchte Einkaufsstraße "Hohestraße", wo sie zunächst bei einem hochpreisigen Schmuckgeschäft einkehrten. Mit gefüllten Taschen verließen die beiden Frauen das Geschäft und betraten das nächste. Hier wiederholte sich der Vorgang. Anschließend gingen sie zusammen in ein Bekleidungsgeschäft, dort beobachteten die Ermittler direkt wie sie einer 72-Jährigen ihre Geldbörse aus dem Rucksack entwendeten, Zeit für den Zugriff! Die Beamten durchsuchten die Taschen der beiden gestellten Damen und fanden neben der Geldbörse des 72-jährigen Opfers, auch Waren aus den zuvor besuchten Geschäften. Die Mitarbeiter der Filialen konnten die Waren als ihre Verkaufsware identifizieren. Es ergab sich eine Gesamtschadenssumme von 2070EUR. Zunächst nahmen die Fahnder die beiden Diebinnen vorläufig fest und sicherten ihre Personaldaten, sowie ihre Wohnanschriften. Beide waren bereits wegen Eigentumsdelikten einschlägig bekannt. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren gegen die zwei aus Bulgarien stammenden Frauen ein, anschließend konnten sie die Dienststelle verlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Kathrin Stoff Telefon: +49 (0) 221 160 93 - 104 Mobil: +49 (0) 173 5621045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Internet: Marzellenstraße 3-5 50667 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.