Bundespolizeidirektion München: Haftbefehl, positiver Drogentest und keine Fahrerlaubnis/ Bundespolizei stoppt französische Fahrgemeinschaft
In der Nacht auf Montag (2. Januar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen französischen Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen. Der Mann stand unter Drogeneinfluss und besaß keine gültige Fahrerlaubnis. Außerdem lag gegen den 34-Jährigen ein Haftbefehl vor.
Lindauer Bundespolizisten stoppten an der Anschlussstelle Sigmarszell einen mit zwei Männern besetzten Pkw mit französischer Zulassung. Die Beamten stellten bei der Überprüfung des Fahrzeuglenkers fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden vorlag. Der Gesuchte war im November 2021 vom Amtsgericht Weiden wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Die ausstehenden Justizschulden in Höhe von fast 1.000 Euro konnte der Franzose begleichen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Die Beamten fanden aber heraus, dass der Gesuchte nicht über eine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland verfügte. Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hatte gegen den Franzosen ein rechtskräftiges Fahrverbot erlassen.
Die Beamten der Lindauer Grenzpolizei, die vor Ort unterstützten, führten bei dem Fahrer außerdem einen Drogentest durch, der positiv auf THC und Kokain anschlug.
Der 34-Jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führens eines
Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter berauschenden Mitteln verantworten.
Zuständigkeitshalber übernahm die Grenzpolizeiinspektion Lindau die weitere Bearbeitung des Falls. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der Fahrzeuglenker aufgrund der Drogenfahrt noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen.
Die bayerischen Kollegen entließen die beiden Männer später auf freien Fuß. Da jedoch auch der 32-jährige Beifahrer keine Fahrerlaubnis hatte, musste das Auto stehen bleiben.
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