Bundespolizeidirektion München: Festnahme nach Verstoß gegen Wiedereinreisesperre / Abschiebegewahrsam gegen 24-Jährigen

Am Donnerstagabend (5. Januar) kam ein 24-jähriger Afghane in Abschiebehaft. Er hatte gegen eine behördlich verhängte Wiedereinreisesperre verstoßen. Gegen 22:30 Uhr meldete sich ein 24-jähriger Afghane in der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof München und stellte ein Asylbegehren. Er wies sich mit einer gültigen österreichischen Asylkarte aus. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen ihn ein Abschiebehaftbeschluss der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern vorliegt und er deshalb am 14.12.2022 zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Nach Rücksprache mit der Polizei des Freistaates Bayern wurde der 24-Jährige festgenommen und der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München zur weiteren Sachbearbeitung zugeführt. Bei der Durchsuchung des Afghanen wurde ein in einer Zigarettenschachtel verpackter Joint aufgefunden und sichergestellt. Hierzu wird das zuständige Fachkommissariat der Landespolizei in München die weiteren Ermittlungen führen. Der 24-Jährige war am 17.01.2022 erstmalig ins Bundesgebiet eingereist. Ein am 15.02.2022 gestellter Asylantrag war am 11.03.2022 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unzulässig abgelehnt und seine Abschiebung nach Österreich angeordnet worden. Zudem wurde gegen ihn ein bis 22.11.2023 befristetes Einreiseverbot verhängt. Nachdem er am 22.12.2022 freiwillig das Bundesgebiet verlassen hatte, kam er zu einem bislang unbekannten Zeitpunkt wieder nach Deutschland zurück. Der 24-jährige Afghane war zurückliegend mehrfach wegen Gewaltdelikten, u.a. tätlichem Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Bundesrepublik in Erscheinung getreten. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.