230127-2. Polizei kontrolliert Dutzende Betriebe im Zusammenhang mit illegalen CBD-Produkten
Zeit: 25./26.01.2023; Ort: Hamburger Stadtgebiet
Im Zusammenhang mit illegalen CBD-Produkten hat die Polizei in den vergangenen zwei Tagen fast 40 Betriebe überprüft. In mehreren Fällen kam es zu Beanstandungen, die zur Aufnahme von weitergehenden Ermittlungen führten.
Am Mittwoch und am Donnerstag überprüften Ermittler des Drogendezernats (LKA 68) in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg im gesamten Stadtgebiet insgesamt 37 Gewerbeobjekte, zu denen Hinweise auf den Verkauf illegaler CBD-Produkte vorlagen.
In 13 Fällen wurden tatsächlich zu beanstandende Produkte aufgefunden und insgesamt etwa 1.900 Verkaufseinheiten zwischen einem und fünf Gramm sichergestellt. Gegen die jeweiligen Betreiber werden nun strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt.
Zuletzt hatte die Polizei kurz vor Weihnachten mehrere Gewerbeobjekte durchsucht. Im Visier des Drogendezernats stand dabei auch ein Onlinehandel, über den in großem Umfang illegale CBD-Produkte an Ladengeschäfte in ganz Deutschland und von dort aus weiter an Endverbraucher verkauft worden sein sollen. Teilweise soll den Abnehmern dabei wider besseres Wissen mitgeteilt worden sein, dass der Vertrieb von CBD-Marihuana legal sei. Die Ermittlungen in diesen Fällen dauern weiter an. Siehe hierzu auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5399674.
Die Polizei weist erneut darauf hin:
Tatsächlich dürfen nur verarbeitete, also stofflich veränderte Hanf-/Pflanzenteile mit weniger als 0,2 Prozent THC angeboten werden und das auch nur, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken/Konsum ausgeschlossen ist (bspw. Hanföle, Nahrungsergänzungsmittel).
Sollten unverarbeitete Pflanzenteile in den Produkten einliegen, unterliegen diese Produkte unabhängig von ihrer Rauschfähigkeit dem Verbot des Betäubungsmittelgesetzes (bspw. CBD-Marihuana, CBD-Hash, CBD-Tee).
Im Falle des An- und Weiterverkaufs machen Sie sich selbst strafbar!
Die Polizei rät Gewerbetreibenden:
- Nehmen Sie keine CBD-Produkte zum Testen und Weiterverkauf von
Vertretern entgegen. - Lehnen Sie den Weiterverkauf derartiger Produkte komplett ab. - Bei Fragen und Auftreten von CBD-Vertretern setzen Sie sich mit
ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung.Informationen zu diesem Thema sowie einen Flyer hat die Polizei auch auf ihrer Homepage unter https://www.polizei.hamburg/informationen-der-polizei-zum-thema-cbd-648316 bereitgestellt.
Abb.
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Florian Abbenseth
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