230130 – 0135 Frankfurt – Schwanheim: Verfolgungsfahrt endet in Sackgasse
(dr) Polizeibeamte des 10. Reviers verfolgten in der Nacht von Sonntag (29.01.2023) auf Montag (30.01.2023) einen Fiat 500, der mit überhöhter Geschwindigkeit an ihnen vorbeirauschte. Die Verfolgungsfahrt endete schließlich in einer Sackgasse. Der 23-jährige Beifahrer konnte bereits am Pkw, der mutmaßliche Fahrer, 22 Jahre alt, kurz darauf im Rahmen der Fahndung festgenommen werden.
Der Polizeistreife fiel der mit zwei Personen besetzte, weiße Fiat gegen 23:23 Uhr auf, als dieser mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit das Schwanheimer Ufer entlangfuhr. Die Beamten nahmen umgehend die Verfolgung des Kleinwagens in Richtung Innenstadt auf. Dabei schnellte die Tachonadel auf bis zu 130 km/h, um dem Fahrzeug folgen zu können. Auf die Anhaltesignale der Streife erfolgte allerdings keine Reaktion. Die rasante Fahrt ging weiter über das Schwanheimer Ufer in den Tannenkopfweg, anschließend durch mehrere Straßen in Schwanheim in westliche Richtung, bis das Fahrzeug gegen 23:30 Uhr in der Deidesheimer Straße "eingebremst" wurde. In einer Sackgasse kam der Fiat nämlich zum Stillstand, sodass Fahrer und Beifahrer ihre Flucht nun zu Fuß fortführten. Den nacheilenden Beamten gelang es, den Beifahrer, 23 Jahre alt, noch in unmittelbarer Nähe des abgestellten Fiats festzunehmen. Dem Fahrer gelang zunächst die Flucht. Bei der Durchsuchung des 23-Jährigen stießen die Beamten auf ein Einhandmesser sowie auf eine geringe Menge Marihuana. Im Innenraum des Pkw fanden sie noch weiteres Rauschgift. Das aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrbereite Auto stellten die Beamten sicher.
Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen, bei der eine Vielzahl von Polizeikräften sowie ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kamen, gelang es den noch Flüchtigen im Bereich der Geisenheimer Straße zu lokalisieren und vorläufig festzunehmen. Dabei stellte sich heraus, dass der 22-Jährige über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Das Duo kam zunächst auf ein Polizeirevier. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen setzten die Beamten die beiden Festgenommenen wieder auf freien Fuß. Entsprechende Strafverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Waffengesetz wurden eingeleitet.
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