Ladendiebstahl: Urteil am Tag nach der Festnahme

Ein Ladendetektiv hat einen 31-jährigen Mann am Montag, 30. Januar, auf frischer Tat bei einem Diebstahl gestellt. Die Polizei nahm den Mann im Anschluss vorläufig fest. Im besonders beschleunigten Verfahren verurteilte ein Richter den Täter am Amtsgericht Mönchengladbach bereits einen Tag später. Gegen 15.30 Uhr beobachtete der Ladendetektiv eines Bekleidungsgeschäfts an der Hindenburgstraße einen Mann dabei, wie er Ware in einem Rucksack verstaute. Der Mitarbeiter konfrontierte den Ladendieb mit seiner Beobachtung und hielt ihn anschließend bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Beamten stellten bei dem 31-Jährigen neben Ware aus dem Laden auch eine griffbereite Schere sicher. Sie nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest. Der 31-Jährige hat keinen festen Wohnsitz und ist überregional bereits mehrfach wegen Drogen- und Diebstahldelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verurteilte ihn ein Richter am Dienstag, 31. Januar, im besonders beschleunigten Gerichtsverfahren wegen Diebstahls mit Waffe zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. (jl) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de