Trunkenheitsfahrten mit Mofa und E-Scooter

Hildesheim (kur) - Erneut musste die Hildesheimer Polizei zwei Personen aus dem Verkehr ziehen. Im Rahmen der Streife wurden am 04.02.2023 um 22:27 Uhr in der Siemensstraße ein 53 Jahre alter Mofa-Fahrer und wenig später am 05.02.2023 um 04:37 Uhr direkt vor der Dienststelle in der Schützenwiese eine 26jährige E-Scooter-Fahrerin kontrolliert. Beide Male wird schnell Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Im Rahmen der Verkehrskontrollen durchgeführte Atemalkoholtests ergaben Atemalkoholkonzentrationen von 2,18 Promille bei dem 53jährigen sowie 1,31 Promille bei der 26jährigen. Es wurden jeweils Blutproben entnommen und Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Da der Mofa-Fahrer angab, im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen weiter mit dem Mofa nach Hause fahren zu wollen, wurde zudem der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um die erneute Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr zu verhindern. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmal ausdrücklich darauf hin, dass auch Mofas und E-Scooter verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge anzusehen sind und daher für die Führer von Mofas und E-Scootern dieselben Promillegrenzen gelten wie bei Pkws. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Hildesheim Schützenwiese 24 31137 Hildesheim Telefon: 05121/ 939-112 Fax: 05121/939-250 E-Mail: einsatzkoordination@pi-hi.polizei.niedersachsen.de