BPOL NRW: Mit E-Scooter durch den Bahnhof – Bundespolizei hält 29-Jährigen an
Am Montagabend (06. Februar) fuhr ein Mann mit einem E-Scooter im Essener Hauptbahnhof. Dieser Elektro-Tretroller war jedoch nicht versichert.
Gegen 18:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen, als ihnen ein 29-Jähriger auf einem E-Scooter auffiel, welcher vom Willy-Brand-Platz kommend ohne Halt in die Bahnhofshalle fuhr. Daraufhin hielten die Beamten den spanischen Staatsbürger an. Dabei fiel den Einsatzkräften auf, dass an dem Roller keine erforderliche Versicherungsplakette für Kleinstfahrzeuge angebracht war.
Der Gelsenkirchener gab gegenüber den Beamten an, dass er zuvor keine Versicherungskennzeichen erworben habe. Somit war der Roller zu diesem Zeitpunkt nicht versichert, als der junge Mann den öffentlichen Verkehrsraum befuhr.
Die Bundespolizisten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Wer einen Elektro-Tretroller nutzt, obwohl die für das Fahrzeug erforderliche Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob durch das Verhalten andere gefährdet werden.
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