230210 – 0173 Verkehrskontrolle führt zu Betäubungsmitteln
(di) Gestern Abend (09. Februar 2023) nahmen die Beamten der Verkehrsüberwachung das Verkehrsgeschehen rund um den Wiesenhüttenplatz genauer unter die Lupe und führten dort eine stationäre Verkehrskontrolle durch. Neben der Einhaltung der Verkehrsvorschriften wurde hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer rund um das Bahnhofsgebiet gelegt. Hierbei fiel die Besatzung eines Suzuki Swift besonders negativ auf.
Den Kontrollbeamten ging der Suzuki gegen 20:45 Uhr ins Netz, als bei der Kontrolle sofort der penetrante Marihuanageruch auffiel, der aus dem Fahrzeug drang. Es erhärtete sich schnell der Verdacht, dass der Fahrer und Drogeneinfluss stand.
Aber nicht nur das. Im Fahrzeug wurden in einer Sporttasche im Fußraum knapp 130 Gramm Haschisch und 20 Gramm Marihuana gefunden. Die Mitfahrer selbst hatten auch keine weiße Weste. Bei einem 32-Jährigen fanden die Beamten eine geringe Menge Haschisch. Bei dem anderen 31-jährigen Mitfahrer wurde neben einer ebenfalls geringen Menge Drogen noch ein verbotener Schlagstock gefunden.
Aufgrund der Umstände führten die Ermittlungen dann noch in die Wohnungen der drei Tatverdächtigen. Während bei dem Fahrer keine weiteren verfahrensrelevanten Gegenstände gefunden wurden, wurden die Beamten bei den beiden anderen Männern nochmals fündig. Zum einen stellten die Beamten bei dem 32-Jährigen eine kleine Menge Drogen sicher, zum anderen fanden die Beamten in der Wohnung des 31-Jährigen dann eine weitaus größere Menge an Betäubungsmitteln. Neben gut 700 Gramm Marihuana wurden noch gut 40 Gramm Kokain sowie leistungssteigernde Substanzen beschlagnahmt.
Im Ergebnis erfolgten eine Strafanzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss gegen den 23-jährigen Fahrzeugführer, eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den 32-jährigen Mitfahrer sowie eine weitere Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und unerlaubtem BTM-Besitz in nicht geringer Menge gegen den 31-jährigen weiteren Mitfahrer.
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