BPOL NRW: Drogen in Unterhose versteckt – Bundespolizisten vollstrecken U-Haftbefehl

Am Sonntagmorgen (12. Februar) hielten Bundespolizisten einen Mann im Essener Hauptbahnhof an. Eine Staatsanwaltschaft suchte bereits nach ihm. Wenig später stellten die Beamten zudem Betäubungsmittel bei dem Mann fest. Gegen 09 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen, als ihnen ein Mann am Südeingang auffiel, welcher nach Erblicken der Beamten seine Laufrichtung änderte. Am Zugang zum U-Bahnbereich kontrollierten sie den 24-Jährigen. Überprüfungen ergaben, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wird. Das Amtsgericht Essen hatte vor einem Monat Untersuchungshaft gegen den Mann angeordnet. Ihm wird vorgeworfen, im August 2022 in Essen eine Frau mehrfach mit den Fäusten geschlagen zu haben, selbst als diese bereits zu Boden gegangen war. Dem Hauptverhandlungstermin ist er im Januar unentschuldigt ferngeblieben. Die Einsatzkräfte brachten den Mann zur Bundespolizeiwache. Dort versuchte er einen Gegenstand unter seinem Schuh zu verstecken. Die Beamten fanden drei Konsumeinheiten Kokain auf. Als der Essener durchsucht werden sollte, händigte er den Beamten eine Socke aus, welche sich zuvor in seiner Unterhose befand. Hierbei handelte es sich um knapp 50 "Bubbles" der synthetischen Droge, sowie zwei Verschlusstütchen mit Marihuana. Bei den so genannten "Bubbles" handelt es sich Betäubungsmittel (meist Kokain oder Heroin), welches mittels Plastikfolie in kleine Kugeln geformt worden ist. Nach seiner Festnahme wurde der Mann in das Gewahrsam der Polizei Essen gebracht und anschließend einem Haftrichter vorgeführt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.