BPOL NRW: Bundespolizei nimmt zwei verurteilte Straftäter fest – Fahndungserfolg am Flughafen Düsseldorf

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagmorgen (13.02.2023) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Deutschen fest. Der 50-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen gesucht. Diese hatte nur eine Woche zuvor einen Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den im Oktober 2019 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen konnte der in Schwerte lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Istanbul an. Am Montagabend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 44-jährigen Deutschen, welcher im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul festgestellt wurde, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor. Im Januar dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im März 2022 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte der in Warendorf lebende Mann jedoch ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.