Heidelberg: 25-Jähriger und 23-Jähriger wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden am 13.02.2023 durch das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen zwei junge Männer erlassen. Die Täter stehen im dringenden Verdacht, mehrere gewerbsmäßige Diebstähle im Raum Mannheim und Heidelberg begangen zu haben.
Am 11.02.2023 sollen die beiden Tatverdächtigen gemeinschaftlich zwei Fahrzeuge aufgebrochen und den Innenraum auf der Suche nach stehlenswerten Gegenständen durchwühlt haben. Im Rahmen der polizeilichen Fahndung konnten beide Beschuldigte kurze Zeit später im nahen Umfeld festgenommen werden.
Der 23-Jährige soll zudem im Februar diesen Jahren Haschisch besessen sowie einen Diebstahl in Mannheim begangen haben. Bereits im September 2022 war er mit einem Ladendiebstahl in Heidelberg in Erscheinung getreten.
Der 25-Jährige soll im Januar 2023 ebenfalls einen Ladendiebstahl in Mannheim begangen haben. Ferner liegt ihm der Diebstahl eines Fahrrades im Februar zur Last.
Nach der vorläufigen Festnahme wurde gegen die Beschuldigten am 13.02.2023 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle erlassen. Nach Vorführung beim Ermittlungsrichter und Eröffnung des Haftbefehls wurden die Personen in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Inwiefern den Personen weitere Taten zugeordnet werden können, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen.
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