BPOLI MD: Fünf Tage zwischen Ausstellung Haftbefehle und Vollstreckung: Gesuchter kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis
Nur fünf Tage nach Ausstellung von gleich zwei Vollstreckungshaftbe-fehlen ging der Gesuchte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Hal-le/Saale ins Netz: Am Sonntag, den 19.02.2023 kontrollierte eine Streife gegen 15:00 Uhr den 43-Jährigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Halle/Saale erließ diese beide am diesjährigen Valentinstag, den 14.02.2023, gegen den Mann. Er wurde bereits im August 2020 vom Amtsgericht Halle/Saale wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Nicht mal die Hälfte der offenen Forderung hatte der Mann bisher beglichen, so dass hier noch 560 Euro Geldstrafe zu zahlen waren. Dazu gesellte sich vor knapp einem Jahr eine weitere Verurteilung, ebenfalls durch das Amtsgericht Halle, diesmal wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Auch hier wurde er zu weiteren 800 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Davon hatte er bisher noch nichts beglichen und stellte sich trotz ergangener Ladung auch nicht dem Strafantritt. Somit ergingen die Haftbefehle. Die eingesetzten Beamten eröffneten den Mann diese und nahmen ihn fest. Aktuell waren insgesamt noch 1360 Euro Geldstrafe zu begleichen, welche der Gesuchte jedoch nicht aufbringen konnte. Somit wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und die ausschreibende Be-hörde über die Vollstreckung der Haftbefehle und den Verbleib des Mannes in Kenntnis gesetzt.
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