Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei verhaftet dringend Tatverdächtigen bei Grenzkontrollen / Fingerabdrücke entlarven Identität eines gesuchten mutmaßlichen Vergewaltigers

Die Bundespolizei hat am Sonntagabend (19. Februar) bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden einen dringend tatverdächtigen Vergewaltiger gefasst. Zur Festnahme des gesuchten Irakers ist es gekommen, nachdem die Beamten die Identität des Mannes mithilfe seiner Fingerabdrücke überprüft hatten. Offenkundig hatte sich der Angeschuldigte zuletzt unter abweichenden Personalien in Italien aufgehalten. Bundespolizisten kontrollierten den irakischen Staatsangehörigen, der in einem in Italien zugelassenen Reisebus in Richtung München unterwegs war. Der Mann wies sich mit einer italienischen Aufenthaltsgenehmigung aus. Von seinem irakischen Pass hatte er mit seinem Smartphone lediglich ein Foto angefertigt, das er den Kontrollbeamten zeigte. Dabei fiel auf, dass der fotografierte Pass seit dem vergangenen Jahr abgelaufen ist. Der 30-Jährige wurde wegen des Verdachts der versuchten illegalen Einreise in die Bundesrepublik aus dem Bus gebeten und einer weitergehenden grenzpolizeilichen Überprüfung unterzogen. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Bundespolizisten heraus, dass er in Deutschland unter anderen Personalien gleich mehrfach gesucht wurde. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Jahr 2020 die Untersuchungshaft des Irakers angeordnet. Er steht unter dringendem Tatverdacht in drei Fällen eine Frau sexuell genötigt beziehungsweise vergewaltigt zu haben. Laut Haftbefehl bestehe Fluchtgefahr. Der zum damaligen Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen in einer Asylunterkunft untergebrachte Beschuldigte war den Recherchen der Rosenheimer Bundespolizei zufolge in Deutschland mit einem Vornamen registriert, der von dem Vornamen auf dem mitgeführten italienischen Dokument abwich. Insofern war es ihm offenbar gelungen, sich nach Italien abzusetzen. Außerdem stellte sich heraus, dass der gesuchte Iraker sich in einem anderen Fall der vorgesehenen Strafvollstreckung entzogen hatte. Aufgrund eines Urteils des Düsseldorfer Amtsgerichts aus dem Jahr 2020 hat er wegen gefährlicher Körperverletzung eine 90-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. In demselben Jahr hatte ferner das Straßenverkehrsamt in Düsseldorf angeordnet, dass der Führerschein des Mannes wegen eines verhängten Fahrverbots einzuziehen sei. Die Rosenheimer Bundespolizisten fanden die Fahrerlaubnis und stellten sie sicher. Sie zeigten den Iraker wegen seines illegalen Einreiseversuchs an und führten ihn am Montag beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Dort wurde die Untersuchungshaft des mutmaßlichen Vergewaltigers bestätigt. Anschließend wurde der Angeschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .