Zwei Strafverfahren nach vereitelten Ladendiebstählen

Wiederholt mussten Polizeibeamte am Montag, 27. Februar 2023, wegen räuberischer Diebstähle in Supermärkten ausrücken. Zunächst war die Polizei um 13.25 Uhr zu einem Lebensmittelgeschäft an der Karl-Meyer-Straße in Rotthausen gerufen worden. Hier hatten eine Angestellte und der Filialleiter einen 19-Jährigen bei einem Diebstahl von Shampoo beobachtet. Um zu flüchten, schlug, trat und biss der Tatverdächtige nach den Mitarbeitern, wodurch diese leicht verletzt wurden. Der Filialleiter konnte den Mann schließlich bis zum Eintreffen der Beamten festhalten, die den Tatverdächtigen vorläufig festnahmen und ihn ins Polizeigewahrsam brachten. Gegen den 19-Jährigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die beiden Verletzten wollten selbstständig einen Arzt aufsuchen. Ein Strafverfahren wurde ebenfalls gegen einen 48-jährigen Gelsenkirchener eingeleitet, der gegen 16.20 Uhr eine Alkoholflasche aus einem Supermarkt am Festweg in Ückendorf entwenden wollte. Der Tatverdächtige schubste einen Mitarbeiter, als der ihn auf den Ladendiebstahl ansprach, und versuchte ebenfalls unter Anwendung körperlicher Gewalt zu flüchten. Bis zum Eintreffen der Polizeibeamten konnte der Angestellte den renitenten Mann jedoch festhalten, die gestohlene Flasche ging dabei zu Bruch. Gegen den 48-Jährigen wurde eine Strafanzeige gefertigt und anschließend ein Platzverweis ausgesprochen. Der Mitarbeiter des Supermarktes blieb unverletzt. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Merle Mokwa Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de