Bei Wohnungsdurchsuchung wegen Polizei findet illegal eingeführte Hunde-Welpen – Velbert – 2303003
In Velbert hat die Polizei am Dienstag (28. Februar 2023) im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung vier illegal eingeführte Hundewelpen aufgefunden.
Folgendes war geschehen:
Am Dienstag hatte die Polizei auf richterliche Anordnung wegen eines vorangegangenen Handy-Diebstahls die Wohnung einer 41 Jahre alten Frau in Velbert-Mitte durchsucht. Hierbei konnte das gesuchte Smartphone zwar nicht sichergestellt werden, dafür fand die Polizei in der Wohnung der Frau aber vier junge Husky-Welpen. Bei den drei Hündinnen und dem Rüde ergab sich der Verdacht, dass diese illegal aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt worden waren.
Laut ersten Erkenntnissen waren die Tiere gerade einmal acht Wochen alt und bereits vor eineinhalb Wochen aus Polen nach Deutschland gebracht worden. Daher wurden die Hunde nach Rücksprache mit dem Veterinär-Amt "sichergestellt" und anschließend von der Tierrettung in ein Tierheim nach Hilden gebracht.
Dort müssen die Huskys, die viel zu früh von ihrem Muttertier weggenommen worden waren, zunächst in Quarantäne, da die Hunde auch noch nicht gegen Tollwut geimpft sind. Dies kann erst ab einem Alter von zwölf Wochen durchgeführt werden. In dem Tierheim werden die Huskys mit den Namen "Nala", "Kira", "Luna" und "Milo" nun dann auch - sobald möglich - die notwendigen Impfungen und die ihnen bislang verwehrte Pflege erhalten.
Gegen die 41-jährige Velberterin wurde ein entsprechendes Ordnungs-Widrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sie erwartet nun ein hohes Bußgeld.
Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diesen aktuellen Sachverhalt zum Anlass, um über illegalen Welpenhandel aufzuklären und potenzielle Käuferinnen und Käufer von Hundewelpen zu sensibilisieren.
Wenn Sie sich für den Kauf eines Welpen interessieren, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Herkunft des Welpen.
Seriöse Verkäufer lassen Sie das Wohnumfeld des Muttertieres
besichtigen. - Kaufen Sie keine zu jungen Welpen! Welpen dürfen erst nach
frühestens acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Die
ersten Wochen sind wichtig für die Prägephase des Tieres und die
Muttermilch liefert wichtige Baustoffe zur Immunisierung des
Welpen. - Möchten Sie ein Tier aus dem Ausland erwerben, benötigt es eine
Tollwutimpfung, welche in dem sogenannten EU-Heimtierausweis
registriert ist. Achten Sie darauf, dass die Daten des
gechippten Hundes mit den Angaben in dem Ausweis übereinstimmen. - Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Tieres in einschlägigen
Foren über Verhaltenshinweise und seien Sie kritisch, wenn Ihnen
ein Tier über ein beliebiges Internetportal günstig angeboten
wird.Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
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