Bundespolizei vollstreckt am Wochenende mehrere Haftbefehle

Beamte der Bundespolizei Stralsund vollstreckten am Freitag (03.03.2023) und Samstag (04.03.2023) insgesamt drei Haftbefehle auf dem Bahnhof Stralsund und auf der Bundesautobahn A20. Bereits am Freitagabend um 23:10 Uhr wurde auf der BAB 20 ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab einen Haftbefehl des Amtsgerichtes Schwandorf aufgrund von Sachbeschädigungsdelikten. Demnach wurde er zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro oder 120 Tagen Haft verurteilt. Da der Mann die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt verbracht. Samstagvormittag um 11:10 Uhr wurden die Beamten von Mitarbeitern der Deutschen Bahn zum Bahnhof Stralsund gerufen, weil ein junger Mann aus Benin keine erforderliche Fahrkarte vor seiner Reise gelöst hatte. Vor Ort stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass gegen den 27-Jährigen ein Haftbefehl des Landgerichtes Ludwigslust wegen eines Diebstahls vorlag. Die Summe der Geldstrafe von 836 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Somit wurde auch er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt überstellt. Nur kurze Zeit später, um 12:10 Uhr, wurde ein 35-jähriger Deutscher auf dem Bahnhof Stralsund befragt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass für die Staatsanwaltschaften Rostock und Stralsund die ladungsfähige Adresse des Mannes in Erfahrung gebracht werden sollte. Zudem führte die Kontrolle zu einem Haftbefehl des Amtsgerichtes Rostock. Demzufolge wurde der Mann wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 786 Euro oder 46 Tagen Haft verurteilt. Da der Rostocker die geforderte Summe aufbringen konnte, blieb ihm die Fahrt zur Justizvollzugsanstalt erspart. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Stralsund Pressesprecher Hartmut Fritsche Telefon: 03831 28432 - 105 Fax: 030 204561 2222 E-Mail: bpoli.stralsund.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .