Hinweise der Polizei zum Beginn der Fahrradsaison – Termine für Fahrradcodierungen

Ein Dokument TermineFahrradcodierungen.pdfPDF - 29 kB Der Frühling steht vor der Tür und passend dazu werden Temperaturen im zweistelligen Bereich erwartet. Das lockt den einen oder anderen nach draußen, um die erste große Tour mit dem Fahrrad zu machen. Da im Winter viele Menschen ihr Rad eher im Keller unterbringen und erst jetzt wieder damit unterwegs sein werden, hat die Polizei passend dazu einige Hinweise und Tipps. Fahrradcheck: Nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder sollten regelmäßig zum Check. Vor allem folgende Dinge sollten dabei geprüft werden: - Bremsen: Prüfen Sie, ob sich die Bremsen frei bewegen lassen und genug Bremskraft entwickeln können. Die Bremsbeläge müssen in einem guten Zustand sein. Da sich bei Seilzugbremsen das Drahtseilsystem lockern oder einrosten kann, sollte es ebenfalls geprüft und gegebenenfalls nachgezogen werden. - Reifen: Prüfen Sie, ob Reifen und Reifendruck noch in Ordnung sind. Poröse und rissige Reifen sollten erneuert werden. - Beleuchtung: Prüfen Sie, ob alle Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sind und diese einwandfrei funktioneren. Zwar werden die Tage immer länger, jedoch ist wegen der Dunkelheit vor allem am frühen Morgen und am Abend eine funktionierende Beleuchtung zwingend erforderlich. - Gangschaltung: Prüfen Sie die Einstellungen der Gangschaltung. Im Laufe der Jahre können sich vor allem Kettenschaltungen verstellen, was zu Problemen beim Wechsel der Gänge führen kann. Lassen Sie dies gegebenenfalls in der Werkstatt korrigieren. - Tretlager: Prüfen Sie, ob das Tretlager nicht zu sehr wackelt. Das wird oft vernachlässigt, ist aber sehr wichtig. - Schrauben: Prüfen Sie, ob alle Schrauben fest sitzen und ziehen Sie diese gegebenenfalls nach. - Reinigung: Reinigen Sie das Fahrrad mit Wasser und einem Lappen, denn Dreck sowie anhaftendes Streusalz können sonst die Korrosion beschleunigen. Bei Bedarf können Sie mit Dampf- und Hochdruckreiniger Öl und Fett (z. B. an der Kette) entfernen. - Software: Prüfen Sie wie beim Auto oder beim Handy regelmäßig die Software Ihres E-Bikes und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.Fahrradhelm: Wenn der Kopf bei einem Fahrradunfall ungeschützt aufprallt, wirken enorme Kräfte auf Schädel und Gehirn: Das Gehirn stößt an die Schädeldecke, es kommt zu einer Blutung. Ein Helm verstärkt die Schädeldecke und stellt sozusagen die Knautschzone zwischen Kopf und Straße dar. Er wirkt wie ein Stoßdämpfer, der die enorme Aufprallenergie abfängt. Ob etwa Kinder und Jugendliche beim Fahrradfahren einen Helm aufhaben oder nicht, macht bei Unfällen einen großen Unterschied. Laut einer Studie von Wissenschaftlern aus Illinois (USA) kann ein Fahrradhelm bis zu 87 Prozent der Stoßenergie abfangen, die bei einem Aufprall auf den Schädel wirken. Eine weitere Analyse der Unfallforschung der Versicherer (GDV) mit dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Uniklinikum Münster hat ergeben, dass 95 Prozent aller getöteten Radfahrer keinen Helm trugen. Ein Helm kann also Leben retten. Zwar besteht in Deutschland für Radfahrer keine Pflicht, jedoch sollten Sie zur eigenen Sicherheit immer einen Helm tragen. Kleidung: Nicht nur in der dunklen Jahreszeit, sondern auch im Sommer sollten Sie die Kleidung so wählen, dass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt und nicht übersehen werden können. Tragen Sie weniger schwarze oder dunkle Sachen. Achten Sie stattdessen auf helle Kleidung, welche über Reflektoren verfügt. Zusätzliche Leuchtbänder und Jacken oder Westen mit hellen, fluoreszierenden Farben machen Sie auch am Tage gut sichtbar. Nutzen Sie auch Ihre Beleuchtung, getreu dem Motto "Sehen und gesehen werden". Diebstahlschutz und Fahrradcodierung: Auch bei Dieben sind Fahrräder beliebt, besonders E-Bikes wurden in den letzten Jahren immer häufiger gestohlen. Allein auf der Insel Usedom ist so im letzten Jahr ein Schaden von über einer Millionen Euro entstanden, was etwa 84% des gesamten durch Fahrraddiebstähle verursachten Schadens auf Usedom ausmacht. Die Polizei rät daher, die Räder gut gegen Diebstahl zu schützen: - Sichern Sie Ihr Fahrrad mit hochwertigen und stabilen Ketten-, Bügel- oder Faltschlössern. Sie sollten groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anzuschließen, zum Beispiel an einem Fahrradständer oder an einem Laternenpfahl. - Das Fahrrad sollte zudem so gesichert werden, dass es nicht ohne großen Aufwand weggetragen werden kann. - Lassen Sie Ihr Fahrrad nicht im Freien stehen. Wenn möglich, sichern Sie das Rad in einem Abstellraum, einer Garage oder einem Schuppen, welcher ebenfalls vor Dieben geschützt sein sollte. Bei Sammelabstellräumen (z. B. in Hotelanlagen) sollte zusätzlich der Einsatz von Überwachungstechnik und Alarmanlagen geprüft werden. - Sichern Sie auch Anbauteile und weiteres Zubehör. Am besten ist es, wenn Sie dieses mitnehmen, sofern es möglich ist. - Lassen Sie Ihre Fahrräder codieren, denn dadurch können potenzielle Diebe abgeschreckt werden und es erleichtert eine nachträgliche Zuordnung.Auch in diesem Jahr bietet die Polizei in Vorpommern-Greifswald wieder viele Termine zur Fahrradcodierung an. Die erste Möglichkeit wird am 25. März 2023 von 10:00 bis 17:00 Uhr auf der Fahrradmesse an der Sportschule Zinnowitz bestehen. Eine Voranmeldung ist hierbei nicht erforderlich. Personalausweis, Eigentumsnachweis und der Akkuschlüssel bei E-Bikes sind mitzubringen. Alle weiteren Termine zur Fahrradcodierung in Vorpommern-Greifswald sind im Anhang dieser Meldung, auf der Internetseite der Polizei MV unter www.polizei.mvnet.de (Bereich "Termine") und auf der Facebook-Seite der Polizei Vorpommern-Greifswald unter www.facebook.com/PolizeiVG (Bereich "Veranstaltungen") zu finden. - Als zusätzliche Möglichkeit ist in den letzten Jahren der Einsatz von GPS-Trackern erschwinglicher geworden. Teilweise lassen sich bereits für weniger als 50 Euro kleine Sender im Fahrrad verstecken, die im Falle eines Diebstahls eine Ortung ermöglichen und damit eine Aufklärung der Tat sowie die Sicherstellung durch die Polizei erleichtern können. Je nach System kann der Eigentümer zusätzlich eine Mitteilung auf sein Smartphone bekommen.Kinder im Straßenverkehr: Kindern sollten frühzeitig mit den Gefahren im Straßenverkehr vertraut gemacht werden, nicht erst in der Schule. Egal, ob Kinder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, weil Sie beispielsweise mit dem Fahrrad fahren, oder passiv im Fahrradanhänger oder Lastenrad unterwegs sind. Sie sollten in jedem Fall einen Fahrradhelm tragen. Auch der Fahrradanhänger sollte regelmäßig überprüft werden und über Beleuchtung verfügen. Auch eine Fahne kann einen Anhänger als solchen erkennbar machen. Kinder bis 8 Jahren müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen. Wenn Sie dabei von einem Erwachsenen begleitet werden, so darf auch dieser auf dem Gehweg fahren. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen die Kinder auch den Radweg benutzen. Weitere Vorschriften regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Aufeinander Acht geben: Eine der wichtigsten Regeln im Straßenverkehr ist im § 1 Abs. 1 StVO zu finden: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Das bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer, dass sie vorsichtig fahren und aufeinander Acht geben müssen, egal ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Rechnen Sie mit den Fehlern anderer. Niemand darf auf sein Recht beharren. Lassen Sie sich zudem nicht ablenken und fahren Sie nicht hektisch. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Andrej Krosse Telefon: 03971 251-3041 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: