(Konstanz) Zu zweit und betrunken auf einem E-Scooter unterwegs (19.03.2023)
Zu zweit und zudem betrunken sind am Sonntagnacht zwei junge Männer auf einem E-Scooter unterwegs gewesen. Gegen 4:30 Uhr waren die 23 und 21 Jahre alten Männer auf einem E-Scooter auf dem Bahnhofsplatz unterwegs. Bei der Kontrolle durch die Polizei stellten die Beamten bei dem 23-jährigen Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein Test mit einem Ergebnis von über 1,4 Promille bestätigte den Verdacht. Der junge Mann musste den Roller daraufhin stehenlassen und neben seinem Führerschein auch eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen der Trunkenheitsfahrt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin:
- Tandemfahren auf dem Scooter ist verboten! - Bzgl. Alkohol gelten dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim
Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne
Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die
in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei
Punkten in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille
liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3
Promille eine Straftat vorliegen. - Absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und
Führerscheinneulinge in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!Und Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter natürlich ebenfalls tabu!
Rückfragen bitte an:
Katrin Rosenthal
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de