Bundespolizeidirektion München: Geschleuste stundenlang in Transporter gesperrt / Bundespolizei entdeckt achtköpfige Migrantengruppe auf Ladefläche
Bei Grenzkontrollen auf der A93 hat die Bundespolizei Montagnacht (20. März) eine achtköpfige Migrantengruppe auf der Ladefläche eines Kastenwagens entdeckt. Offenbar mussten die geschleusten Syrer, darunter vier Kinder und ein Jugendlicher, während der gesamten Fahrt von Kroatien nach Deutschland ungesichert auf dem Boden des Transporters zubringen. Gegen den 20-jährigen Fahrer wird wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen ermittelt.
Nahe Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten den Kastenwagen mit deutschen Kennzeichen. Am Steuer saß ein syrischer Staatsangehöriger, der sich mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland ausweisen konnte. Auf der Ladefläche des Mietfahrzeugs fanden die Beamten insgesamt acht Personen vor, die auf dem Boden beziehungsweise einem Radkasten saßen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen 50-jährigen Vater und eine 45-jährige Mutter mit ihren vier Kindern im Alter von vier, acht und zweimal elf Jahren sowie einen 28-jährigen Mann, der nicht zu der Familie gehört, und einen ebenfalls alleinreisenden 17-jährigen Jugendlichen. Eigenen Angaben zufolge erfolgte der Zustieg bereits in Kroatien. Ohne Zwischenstopp seien sie dann bis zur Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze mitgefahren.
Die Rosenheimer Bundespolizei geht davon aus, dass es sich bei dieser höchst gefährlichen Beförderung um die letzte Etappe einer organisierten Schleusung handelt. Hierfür soll die Familie insgesamt 5.000 Euro, die anderen beiden Geschleusten jeweils 1.400 Euro gezahlt haben. Bis auf den unbegleiteten Minderjährigen, der dem Jugendamt anvertraut werden konnte, sind alle Geschleusten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet worden. Den festgenommenen syrischen Fahrer, der in Niedersachsen einen festen Wohnsitz hat, führten Bundespolizisten beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend musste er am Dienstagnachmittag auf richterliche Anordnung hin die Untersuchungshaft antreten.
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