Mehrere Fälle der Missachtung von Wiedereinreisesperren nach Deutschland

Am Dienstag und Mittwoch nahm die Bundespolizei zwei Männer vorläufig fest, die trotz Wiedereinreisesperre nach Deutschland eingereist waren. Am Dienstag gegen 19:20 Uhr meldete sich ein Mann im Revier der Bundespolizei am Bahnhof Spandau und bat um Hilfe. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam heraus, dass gegen den polnischen Staatangehörigen eine Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung sowie eine bis 2028 geltende Wiedereinreisesperre besteht. Zudem lag eine Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls gegen den 38-Jährigen vor. In einem weiteren Fall kontrollierten Einsatzkräfte am Mittwochmorgen gegen 3 Uhr einen 41-Jährigen am Bahnhof Zoologischer Garten. Der polnische Staatsangehörige war wegen seines aggressiven Verhaltens und seiner Alkoholisierung aufgefallen. Die Kontrolle ergab, dass ihm das Landesamt für Einwanderung Berlin das Recht auf Freizügigkeit aberkannt und eine einjährige Wiedereinreisesperre gegen ihn erlassen hatte. Der Mann war zuletzt im März in sein Heimatland zurückgeschoben worden. Die Bundespolizei leitete gegen die beiden polizeibekannten Männer Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz bzw. die bestehenden Wiedereinreisesperren ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Berlin - Pressestelle - Schnellerstraße 139 A/ 140 12439 Berlin Telefon: 030 91144 4050 Mobil: 0175 90 23 729 Fax: 030 204 561 - 39 02 E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de