BPOL NRW: Ohne Führerschein und Budget in den Süden – Bundespolizisten vollstrecken Urteil

Samstagmorgen (8. April) kontrollierten Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei eine 25-Jährige. Die junge Frau wurde per Haftbefehl gesucht. Gegen 7 Uhr wurde eine Dortmunderin bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung der Türkei vorstellig. Dabei ermittelten die Bundespolizisten, dass die deutsche Staatsbürgerin von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Das Amtsgericht Mülheim hatte sie im Jahre 2020 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt. Zudem wurden ihr drei Monate Fahrverbot auferlegt. Da sie die Gelstrafe nicht bezahlt hatte und an einen bisher unbekannten Ort umgezogen war, ist sie zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die Verurteilte konnte jedoch noch am Flughafen die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 652 Euro aufbringen und somit einen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden. Anschließend konnte sie ihre Reise ohne die beträchtliche Summe und ohne ihren Führerschein fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Hendric Bagert Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.