Betrunken mit Haftbefehl auf einem E-Scooter unterwegs

Ein böses Erwachen gab es für einen 43jährigen Mann aus Solingen, der im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Do., 13.04.2023, gegen 19.00 Uhr, in der Euskirchener Innenstadt mit einem E-Scooter fahrend angehalten und auch wegen seiner deutlich wahrnehmbaren Alkoholfahne näher überprüft wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholvortest ergab eine Alkoholisierung von mindestens 0,8 Promille. Ein zusätzlicher Drogenvortest erbrachte deutliche Hinweise auf einen vorherigen Drogenkonsum. Außerdem hatte er noch einen Haftbefehl über einen unteren vierstelligen EUR-Betrag offen. Für den Verkehrsverstoß wurden ihm auf der Wache entsprechende Blutproben entnommen und eine Weiterfahrt bis auf weiteres untersagt. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von mindestens 500 EUR und 2 Punkten in Flensburg. Neben dem Bußgeld kann es auch zu einem Fahrverbot von einem 1 Monat oder mehr kommen. Zur Abwendung einer Freiheitsentziehung bzgl. des Haftbefehls entrichtete der den geforderten Geldbetrag, so dass er nach kurzer Zeit die Polizeidienststelle als freier Mann wieder verlassen konnte. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen Pressestelle Telefon: 02251/799-203 od. 799-0 Fax: 02251/799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: