Ein eher ungewöhnlicher Verkehrsunfall: Kleinkind mit Schutzengel unterwegs
Lfd. Nr.: 0389
Wie wichtig die ordnungsgemäße Sicherung eines Kindes in einem Fahrzeug ist, zeigt ein Verkehrsunfall vom gestrigen Abend (20. April) in der nördlichen Innenstadt. Ein Kleinkind fiel ungesichert während der Fahrt samt Kindersitz aus einem fahrenden Pkw. Mit einem Schutzengel an Bord wurde das einjährige Mädchen glücklicherweise nur leicht verletzt.
Beamte der Dortmunder Polizei nahmen gerade einen Einsatz an der Burgholzstraße/Osterfeldstraße wahr, als gegen 23:15 Uhr ein Auto an ihnen vorbeifuhr, dessen hintere rechte Tür offen stand.
Eben dieser Pkw hielt unvermittelt in Höhe der Bushaltestelle Nordfriedhof an.
Die Fahrzeuginsassen liefen in Richtung des in unmittelbarer Nähe befindlichen Kreisverkehres.
Im Außenspiegel des Streifenwagen erkannten die Polizisten ein Kleinkind, dass im Kreisverkehr lag.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand hatte ein 26-jähriger Dortmunder das Kleinkind in seinem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert. Im Kreisverkehr An den Teichen/Burgholzstraße/Osterfeldstraße gelang es dem einjährigen Mädchen die hintere Fahrzeugtür zu öffnen. Während der Fahrt fiel das nicht angeschnallte Kind mit dem nicht befestigten Kindersitz aus dem Auto.
Ein Rettungswagen brachte das Mädchen vorsorglich zur weitergehenden Behandlung in eine Kinderklinik.
Ein Schock sicherlich nicht nur für das Kind, sondern insbesondere auch für die Eltern.
Eine Tatsache, die durch eine sachgemäße Sicherung hätte vermieden werden können.
Hier kommen einige Hinweise zu diesem Thema:
- Informieren Sie sich möglichst umfassend vor dem Kauf eines
Sitzes, z. B. anhand von Testberichten. - Lassen Sie sich in einem Fachhandel ausführlich beraten. - Testen Sie den Einbau sowie die Bedienung des Sitzes im eigenen
Fahrzeug. Für den optimalen Sitz nehmen Sie Ihr Kind mit und passen
Sie den Sitz seiner Größe an. - Alle i-Size-Sitze werden mit dem Einrastsystem Isofix befestigt
- allerdings nur in dafür zugelassenen Fahrzeugen. Entsprechende
Typenlisten werden über den Fahrzeughersteller oder
Kindersitzanbieter veröffentlicht.Das Wichtigste ist und bleibt: Schnallen Sie Ihr Kind an. Kontrollieren Sie die Kinderhaltegurte und regulieren Sie diese im Zweifel nach. Befestigen Sie die Kindersitze nach den Herstellerhinweisen. Je fester die Verbindung zwischen Sitz und Auto, desto mehr Schutz bietet der Sitz bei der Fahrt.
Bei Nichtbeachtung sieht der Gesetzgeber für derartige Verstöße folgende Bußgelder vor:
121118 Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 98.1 BKat
Verwarnungsgeld: 30 Euro
121124 Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 98.1 BKat
Verwarnungsgeld: 35 Euro
121600 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes *).
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 98.1 BKat
Verwarnungsgeld: 60 Euro + Bearbeitungsgebühr
Punkte im Fahreignungsregister: 1
121606 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder *).
Verwarnungsgeld: 70 Euro + Bearbeitungsgebühr
Punkte im Fahreignungsregister: 1
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Kristina Purschke
Telefon: 0231/132-1025
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de