(UL) Ulm/Günzburg – Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei / Mutmaßliche Einbrecher in Untersuchungshaft
In der Nacht auf Freitag sollen zwei vermeintlich Jugendliche in eine Gaststätte in Ulm eingestiegen sein.
Am Freitag meldete eine Zeugin gegen 0.30 Uhr zwei Personen, die in der Straße Heigeleshof in Ulm gegen die Tür einer Gaststätte schlugen. Nachdem die Zeugin auf sich aufmerksam gemacht hatte, gingen die Männer zunächst weiter, kamen dann jedoch wieder zur Gaststätte zurück und brachen in das Gebäude ein. Die Polizei durchsuchte das Gebäude und nahm dort zwei junge Männer vorläufig fest, die ihr Alter mit 16 und 17 Jahren angaben. Die Feuerwehr sicherte die Gaststätte, indem sie die beschädigte Tür mit einem Brett verschloss. Bei der Polizei gaben die beiden Tatverdächtigen später an, in die Gaststätte eingebrochen zu sein, um dort zu übernachten. Nach der Aufnahme der Anzeige durften sie das Revier wieder verlassen.
Am Freitagmorgen teilte der Besitzer der Gaststätte mit, dass nach dem ersten Einbruch in derselben Nacht erneut Einbrecher in das Gebäude eingestiegen waren. Die Tür war wieder beschädigt. Die Täter sollen Geld und zwei Tablets gestohlen haben.
Die Ermittlungen der Polizei werden in diesem Fall von Mitarbeitenden vom "Haus des Jugendrechts" geführt. Diese ergaben, dass die beiden Tatverdächtigen, die den ersten Einbruch verübt haben sollen, auch für den zweiten Einbruch dringend verdächtig sind. Der Tatverdacht ergibt sich insbesondere daraus, dass eines der beim Einbruch entwendeten Tablets im Bereich Günzburg von der Polizei geortet werden konnte und die beiden Tatverdächtigen durch die Polizei Günzburg damit angetroffen wurden. Wem ein Fahrrad gehört, das sie bei sich hatten und für das sie kein Eigentum nachweisen konnten, klärt die Polizei ebenfalls.
Am Freitag erließ die zuständige Haftrichterin des Amtsgerichts Ulm auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm Untersuchungshaftbefehle gegen die beiden Beschuldigten. Beide haben die marokkanische Staatsbürgerschaft. Da sie hier über keine entsprechenden sozialen Bindungen verfügen, besteht bei ihnen jeweils Fluchtgefahr. Sie befinden sich nun in Justizvollzugsanstalten. Da erhebliche Zweifel am von den Tatverdächtigen angegebenen Alter bestehen, lässt die Staatsanwaltschaft Ulm deren wahres Alter gutachterlich feststellen.
Hintergrundinformation:
Das Haus des Jugendrechts nahm seine Arbeit im Januar 2020 auf und ist für die Bearbeitung von Straftaten, die von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Ulm begangen wurden, zuständig. Unter einem Dach vereint arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe in Strafverfahren behördenübergreifend vertrauensvoll zusammen. Sie verfolgen dabei u.a. die Ziele, Jugendkriminalität wirksam zu bekämpfen, die Jugendstrafrechtspflege durch Verkürzung der Verfahrensdauer weiter zu entwickeln und schneller und abgestimmter auf delinquentes Verhalten zu reagieren und dadurch zugleich den Opferschutz zu stärken. Weitergehende Informationen über das Haus des Jugendrechts finden Sie unter: https://haus-des-jugendrechts-ulm.de.
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Michael Bischofberger, Staatsanwaltschaft Ulm, Tel.: 0731 189-1441
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