„Projekt Korrekt“ – Schwerpunkteinsatz der Polizei in fünf Städten – Ratingen / Hilden / Haan / Langenfeld / Monheim am Rhein

Ein weiterer Medieninhalt Am Mittwoch, 26. März 2023, hat die Kreispolizeibehörde Mettmann einen erneuten Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr in ausgewählten Städten des Kreises Mettmann durchgeführt. Im Rahmen des Einsatzkonzeptes "Projekt Korrekt" waren in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte eingesetzt. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Abteilung Verkehr unter anderem von Einsatzkräften des Bezirks- und Schwerpunktdienstes, des Wach- und Wechseldienstes sowie von der Kradgruppe des Verkehrsdienstes, so dass in den Städten Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein gezielt das Verhalten der genannten Zielgruppen kontrolliert und notfalls geahndet werden konnte. Im Fokus des Schwerpunkteinsatzes standen jedoch auch die Kraftfahrzeugführenden, welche die sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden. Die Beamtinnen und Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 96 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern repressiv geahndet werden, hierbei richteten sich 45 Maßnahmen gegen Radfahrende und 51 gegen Kraftfahrzeugführerinnen und -führer. Die Einsatzkräfte leiteten zudem sechs Ermittlungsverfahren wegen sonstiger verkehrsrechtlicher Verstöße von Kraftfahrzeugführern ein. Bezogen auf die einzelnen Städte waren zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer insgesamt folgendermaßen betroffen: Ratingen: In Ratingen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 23 Verstöße von zu Fuß Gehenden beziehungsweise von Radfahrenden fest. Hierbei wurde unter anderem in neun Fällen die Verkehrsflächennutzung nicht beachtet und in vier Fällen die falsche Richtungsfahrbahn genutzt. Bei drei Kraftfahrzeugführerinnen und -führern musste ein Fehlverhalten wegen diverser Verstöße mit einem Verwarngeld geahndet werden, in vier Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sonstiger Verstöße eingeleitet. Hilden / Haan: In insgesamt 21 Fällen mussten die Beamtinnen und Beamten bei Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ein Verwarngeld anordnen, unter anderem in 13 Fällen wegen der Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung und in sieben Fällen wegen einer Handynutzung und somit wegen Ablenkung. 26 Kraftfahrzeugführerinnen und -führer mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. Vier Mal leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ablenkung am Steuer ein und fünf Mal wegen Missachtung der Vorfahrt / des Vorrangs. In zwei Fällen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen sonstiger Verstöße ein. Langenfeld / Monheim am Rhein: Die Beamtinnen und Beamten ordneten in den beiden Städten insgesamt ein Verwarngeld gegen Radfahrende und / oder zu Fuß Gehende an. Bei den Kraftfahrzeugführerinnen und -führern wurden insgesamt 16 Verwarngelder erhoben. In zwölf Fällen war hierbei die Vorfahrt / der Vorrang missachtet worden. Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen zwei Fahrzeugführerinnen und -führer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Missachtung der Lichtsignalanlage ein. Abgerundet wurde das heutige Präsenzkonzept durch einen Informationsstand der Verkehrsunfallprävention, welcher in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr auf dem Panoramaradweg stattfand. Interessierte konnten sich hierbei von den Experten rund um die Thematik Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden' informieren. --- Hintergrundinformationen zum "Projekt Korrekt" ---Das schon im Jahr 2012 initiierte "Projekt Korrekt" soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmer besitzen keine "Knautschzone" und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit regional erkennbar stärkerem Fahrradverkehr Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg). Die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist leider eine verstärkt auftretende Unfallursache, welche bei nahezu allen Verkehrsarten feststellbar ist. --- Schwerpunktkontrollen ---Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei dabei zusätzliche Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch. --- Zielsetzung ---Eine hohe Kontrollintensität soll nachhaltig auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer in den Aktionskommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten. Fehlverhalten gegenüber den so genannten "schwachen Verkehrsteilnehmern" stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch die selber besonders gefährdeten Personen bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn: " Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern besitzen keine Knautschzone!" und gerade sie selber unterschätzen leider häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen. --- Beratung vor Ort ---Parallel zu diesen verstärkten Verkehrskontrollen informiert die Polizei im Rahmen ihrer Schwerpunkteinsätze auch immer wieder an Info-Ständen über das verkehrssicherere Verhalten von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Bei diesen Beratungen stehen insbesondere die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sowie der Gebrauch Licht reflektierender Materialien für eine bessere Erkennbarkeit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im Vordergrund. Die polizeilichen Präventionsstände werden dabei auch häufig von den Sicherheitspartnern/-innen des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit (ASS!) begleitet. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de