BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Wochenende sieben Personen – Fahndungserfolg am Flughafen Düsseldorf

Am vergangenen Wochenende (12.-14.05.2023) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sieben zur Fahndung ausgeschriebene Reisende. Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Zonguldag/Türkei ein 22-jähriger spanischer Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der im Juli 2022 verurteilte Mann im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zur Fahndung ausgeschrieben war. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Spanien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen jedoch abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen. Nur eine Stunde später stellten die Bundespolizeibeamten eine 34-jährige türkische Staatsangehörige fest, welche sich auf der Einreise eines Fluges aus Adana/Türkei befand. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Juni 2022 einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung gegen die Frau erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen konnte die Verurteilte jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte sie ihre Reise fort. Am Freitagnachmittag dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kairo/Ägypten vorstellte. Gegen den 24-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal vor. Diese hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung gegen den bereits im November 2020 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Ennepetal lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen. Ebenfalls am Freitagnachmittag wurde ein 41-jähriger albanischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Athen/Griechenland befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Landshut im April 2021 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den im Dezember 2020 Verurteilten erlassen hat. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Griechenland lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen. In der Nacht zum Samstag stellten die Bundespolizeibeamten am Fernbahnhof des Flughafens einen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher zuvor in der S1 Fahrtrichtung Düsseldorf einen Alarm im Zug ausgelöst hatte. Eine Kontrolle seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den im Juni 2022 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro konnte der Mann vor Ort nicht begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die Justizbehörden übergeben. Sonntagmorgen wurde dann ein rumänischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bukarest/Rumänien vorstellte. Gegen den 48-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz vor. Diese hatte im Juni 2022 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2022 Verurteilten verfügt. Auch dieser Mann, mit Wohnsitz in Köln, konnte die Geldstrafe in Höhe von 3.650 Euro vor Ort nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 67 Tagen nicht abwenden. Auch er wurde daher an die Justizbehörden überstellt. Zuletzt wurde am Sonntagvormittag ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der beabsichtigte, nach Hurghada/Ägypten zu fliegen. Die Beamten stellten während der Kontrolle fest, dass gegen den 48-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel vorlag. In diesem Fall hatte diese im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Strafvereitelung gegen den bereits im Juni 2022 Verurteilten verfügt. Laut diesem verblieb eine Restgeldstrafe von 2.800 Euro, die der Mann bisher nicht beglichen hatte. Diesen Betrag konnte der in Reinhardshagen (Hessen) lebende Mann vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen abwenden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.