Ladendieb schubst und reißt im Discounter – Täter und Komplize werden nach kurzer Fahndung festgenommen

Am Samstagabend kam es in einem Discounter an der Rahlmühler Straße zu einem räuberischen Diebstahl. Zwei mutmaßliche Täter konnten nach einer Fahndung durch die Polizei Bad Münder vorläufig festgenommen werden. Gegen 19.30 Uhr meldeten Mitarbeiter des Discounters der Polizei, dass es soeben durch mindestens eine Person zu einem Diebstahl gekommen sei. Beim Versuch, den flüchtigen Täter aufzuhalten, wendete der Ladendieb gegenüber der Mitarbeiterin körperliche Gewalt an. Durch Reißen und Schubsen gelang es dem Täter, mit dem Diebesgut den Markt zu verlassen und zu Fuß zu flüchten. Die Marktmitarbeiterinnen wählten den Notruf. Durch die schnelle Benachrichtigung und der guten Personenbeschreibung gelang es den alarmierten Einsatzkräften der Polizei Bad Münder im Rahmen der eingeleiteten Fahndung den Haupttäter ausfindig zu machen. Beim Erblicken der Polizei flüchtete dieser zunächst in ein Wohngebiet, konnte aber kurz darauf festgenommen werden. Während des Fluchtversuches warf der 26 Jahre alte Mann seinen Rucksack mit dem Diebesgut weg. Wenig später konnte auch ein zweiter Tatverdächtiger (38) von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Auch ein zur Flucht und zum Abtransport des Diebesgutes bereitgestellter Pkw konnte auf einem Parkplatz ausfindig gemacht werden. Der Halter zu diesem Fahrzeug ist möglicherweise ein Komplize der beiden Festgenommenen, der unerkannt verschwinden konnte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges konnte weiteres Diebesgut, hauptsächlich Zigarettenschachten und Motoröle, aufgefunden werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Diebe möglicherweise auch in Hameln, Lügde, Blomberg, Bad Oeynhausen und Bad Lippspringe auf ihrer Diebestour Discounter und Märkte aufgesucht haben. Während der 38-jährige Mann, der in Deutschland einen Wohnsitz hat, aufgrund mangelnder Haftgründe nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen konnte, wurde der 26-jährige Haupttäter ohne festen Wohnsitz in Deutschland einem Haftrichter vorgeführt, der daraufhin einen Haftbefehl erließ. Der Südosteuropäer muss sich u.a. wegen eines räuberischen Diebstahls verantworten. Der räuberische Diebstahl, ein raubähnliches Sonderdelikt, liegt dann vor, wenn der Täter auf frischer Tat angetroffen wird und dann gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um im Besitz des gestohlenen Gutes zu bleiben. Zusätzlich wird gegen ihn und seine Mittäter wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in mehreren Fällen und möglicherweise wegen Bandendiebstahls ermittelt. Rückfragen bitte an: Jens Petersen Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden Polizeikommissariat Bad Münder Telefon: 05042/9331-171 E-Mail: poststelle@pk-bad-muender.polizei.niedersachsen.de