Polizeipräsident Lange zu Jugendkriminalität in Scharnhorst: „Da müssen auch erzieherische Probleme gelöst werden“
Lfd. Nr.: 0479
Mit regelmäßigen Schwerpunkteinsätzen, schnellem und konsequentem Einschreiten, einem Intensivtäterkonzept und Bereichsbetretungsverboten reagiert die Dortmunder Polizei auf Jugendliche, die im Stadtteil Scharnhorst Konflikte austragen. Die Beteiligten wohnen in Scharnhorst und anderen Dortmunder Stadtteilen und sind der Polizei weitestgehend bekannt.
Bei den der Polizei bereits bekannten Straftaten handelt es sich um Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und Raubüberfälle. Wie auch am Samstagabend (13.5.2023) führen nichtige Anlässe zu Auseinandersetzungen, die untereinander ausgetragen werden: Eine Gruppe Jugendlicher fuhr am Abend mit einer Stadtbahn nach Scharnhorst - laut Aussage eines Beteiligten, "um etwas zu klären". An der Haltestelle im Zentrum des Stadtteils setzten zwei Jugendliche einen Schlagstock und Pfefferspray ein.
Mehrere Zeugen informierten umgehend die Polizei, die daher schnell reagieren und Tatverdächtige ermitteln konnte. Bei den Ermittlungen geht es um eine Körperverletzung durch Pfefferspray und um eine Sachbeschädigung (Trennscheibe in der Stadtbahn beschädigt).
Der Hauptverdächtige, ein 14-Jähriger, ist der Polizei bereits bekannt. Er wohnt nicht in Scharnhorst. Die Kriminalpolizei ermittelt gebündelt gegen ihn mit einem Intensivtäterkonzept, um möglichst schnell und effektiv weitere Straftaten zu verhindern. Die Ermittlerinnen und Ermittler identifizierten inzwischen rund 20 Jugendliche, die zwischen 13 und 17 Jahre alt und mehrfach in Scharnhorst aufgefallen sind. Nicht alle wohnen in Scharnhorst und nicht alle Jugendlichen, die dort von der Polizei angetroffen werden, begehen Straftaten. Manche sind eher Mitläufer.
Mit Schwerpunkteinsätzen und Kontrollen ist die Polizei verstärkt in Scharnhorst im Einsatz, vor allem im Bereich Zentrum / Gleiwitzstraße. Aktuell prüft die Polizei, ob gegen einzelne Jugendliche bis zu drei Monate befristete Bereichsbetretungsverbote rechtlich möglich sind. Rechtliche Grundlage dafür ist das nordrhein-westfälische Polizeigesetz. Diesen "großen Platzverweis" nutzt die Polizei bereits in Aplerbeck, wo in diesem Jahr sechs Jugendliche damit belegt wurden. Sie halten sich weitestgehend an diese Anweisung. Auf Verstöße kann die Polizei mit einem Zwangsgeld reagieren (= 200 Euro / wiederholter Verstoß: 400 Euro). Die Höhe des Zwangsgeldes kündigt die Polizei bereits mit dem schriftlich übermittelten Bereichsbetretungsverbot an. Vor diesem Verbot erstellt die Polizei stets eine individuelle Gefahrenprognose - nachdem Gespräche, Platzverweise und Strafanzeigen zu keiner positiven Verhaltensänderung führten.
Das seit langem bestehende Präsenzkonzept der Polizei in Scharnhorst zielt in diesem statistischen Unterbezirk 270 darauf ab, bei Straftaten schnell einzuschreiten und weitere Delikte zu verhindern. Gezielte Kontrollen und Maßnahmen stimmt die Polizei u.a. mit der Stadt Dortmund ab. Häufig treten die Jugendlichen den Einsatzkräften gegenüber respektlos auf und leisten bei Festnahmen auch körperlichen Widerstand, was konsequent zu weiteren Strafanzeigen führt.
Zur Arbeit der Polizei in Scharnhorst sagt Polizeipräsident Gregor Lange: "Mit dem Polizeigesetz und dem Strafrecht schöpfen wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel aus, um auf das Phänomen Jugendkriminalität zu reagieren. Für langfristig wirkende Erfolge im Umgang mit Jugendkriminalität müssen an erster Stelle aber auch erzieherische Probleme gelöst werden."
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