Fahrradfahrer nimmt die Vorfahrt – Fahrer alkoholisiert

Am Dienstagmittag um 14 Uhr nahm ein 41-jähriger Radfahrer einem Streifenteam der Polizei Viersen an der Einmündung Annastraße und Speck in Nettetal die Vorfahrt. Die Fahrerin des Streifenwagens musste eine Vollbremsung durchführen um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Das Streifenteam hielt den 41-Jährigen daraufhin an. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille. Auch ein freiwillig durchgeführter Drogentest war positiv. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige. Aus besonderem Anlass, dem morgigen Feiertag, möchte die Polizei nochmal darauf hinweisen: Auch auf dem Fahrrad gelten Promillegrenzen. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als "absolut fahruntüchtig". Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können sich Radfahrende strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie z.B. Schlangenlinien fahren, vorliegen. Man gilt dann als "relativ fahruntüchtig". In beiden Fällen ist eine Strafanzeige die Folge. /cb (450) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1192 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de