BPOL NRW: Fahndungserfolge: Bundespolizei nimmt zwei Gesuchte fest
Freitagabend (19. Mai) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof kurz hintereinander zwei Personen, welche jeweils per Haftbefehl gesucht wurden. Beide konnten den abwendenden Geldbetrag nicht aufbringen und mussten die Freiheitsstrafe antreten.
Gleich zweimal hintereinander klickten am Freitagabend am Kölner Hauptbahnhof die Handschellen. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten gegen 19:00 Uhr einen 27-jährigen Ungarn und stellten fest, dass er nicht nur zwei Verschlusstütchen mit Marihuana dabeihatte, sondern zusätzlich von der Staatsanwaltschaft München zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Diebstahls muss der Mann eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen absitzen, alternativ hätte er die Haft durch eine Zahlung von ca. 900 Euro abwenden können. Da er nicht zahlungsfähig war, nahmen ihn die Einsatzkräfte fest.
Gegen 22:30 Uhr dann der zweite Aufgriff: Eine Streife der Bundespolizei sprach eine 45-jährige Deutsche an und überprüften die Daten des Personalausweises. Hierbei ermittelten sie, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Leistungserschleichung sollte auch sie eine Freiheitsstrafe antreten - in diesem Fall 132 Tage. Die Vollstreckung hätte durch eine Zahlung von ca. 660 Euro abgewendet werden können, welche die Frau nicht aufbringen konnte.
Die Beamtinnen und Beamten belehrten die Gesuchten und führten sie ihrer jeweiligen Strafe zu.
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