Bundespolizeidirektion München: Dringender Tatverdacht: Räuberischer Diebstahl, gewerbsmäßige Schleuserei, Subventionsbetrug

Gleich drei Männer haben sich am Wochenende (20./21. Mai) im Anschluss an die Grenzkontrolle auf der A93 im Gefängnis wiedergefunden. Die Bundespolizei hat bei der Überprüfung ihrer Personalien herausgefunden, dass sie unabhängig voneinander von der Justiz gesucht wurden. Gegen sie lag jeweils ein Haftbefehl vor. Demnach bestand bei jedem der drei Fluchtgefahr. Nach kurzem "Zwischenstopp" beim Amtsgericht in Rosenheim mussten sie die Untersuchungshaft antreten. Ein ukrainischer Beifahrer in einem Pkw, konnte sich den Bundespolizisten gegenüber zwar mit seinem Reisepass und einer deutschen Aufenthaltserlaubnis ausweisen, seine Fahrt in Richtung München musste er dennoch beenden. Mithilfe des Polizeicomputers war schnell klar, dass der 41-Jährige wegen des dringenden Tatverdachts, 2021 einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben, vom Amtsgericht Groß-Gerau gesucht wurde. Nach der Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein. In einem anderen Auto fuhr ein Ukrainer mit, der einen Pass und eine polnische Aufenthaltsgenehmigung mitführte. Dennoch wurde er von den Bundespolizisten verhaftet, da gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Görlitz vorlag. Der 27-Jährige ist Tatverdächtiger in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Ihm wird zur Last gelegt, 2022 in mehreren Fällen syrische, irakische und ägyptische Migranten in seinem Wagen von der belarussisch-polnischen Grenze gegen Bezahlung in die Bundesrepublik befördert zu haben. Auf richterliche Anordnung hin wurde der mutmaßliche Schleuser in die Traunsteiner Haftanstalt eingeliefert. Nach Bernau ins Gefängnis brachte die Bundespolizei einen rumänischen Pkw-Insassen. Auch bei ihm "schlug der Polizeicomputer Alarm". Das Amtsgericht in Hamburg suchte nach dem 26-Jährigen. Dieser ist Angeklagter in einem Verfahren wegen eines im Jahr 2020 begangenen Subventionsbetrugs. Da der Angeschuldigte flüchtig beziehungsweise untergetaucht war, wurde der Haftbefehl verhängt. Das Rosenheimer Amtsgericht bestätige die Untersuchungshaft des Rumänen, die er unmittelbar nach seiner Vorführung anzutreten hatte. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf _________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .