Lingen, Meppen, Papenburg – Die Polizei lädt zum Elternabend ein
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Eine Karriere bei der Polizei Niedersachsen bietet 110 Möglichkeiten! Egal ob im Einsatz- und Streifendienst, im Ermittlungsdienst, in der Kriminaltechnik oder als Teil der Bereitschaftspolizei. Der Job ist krisensicher. Polizistinnen und Polizisten zahlen keine Studiengebühren, sie bekommen bereits während des Studiums ein Gehalt. Die Polizeiinspektion Emsland /Grafschaft Bentheim lädt interessierte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 zusammen mit deren Eltern zu einem Informationsabend ein. Aktive Polizistinnen und Polizisten packen aus - Keine Frage bleibt unbeantwortet: "Was macht die Polizei überhaupt?" "Wie werde ich Polizistin oder Polizist?" "Welche Voraussetzungen sind wichtig?" "Wie läuft das Studium?" "Wie komme ich auch ohne Abitur zur Polizei?" "Wie bewerbe ich mich?" "Was passiert nach dem Studium?"
Die Elternabende finden an folgenden Terminen statt:
- Am 8. Juni jeweils von 19 bis 21 Uhr in der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, Wilhelm-Berning-Straße 8 in Lingen
- Am 13.Juni jeweils von 18.00 Uhr - 19.30 Uhr und 20.00 - 21:30 Uhr im Polizeikommissariat Papenburg, Gasthauskanal 16 in 26871 Papenburg
- Am 14.Juni jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr im Polizeikommissariat Meppen, Bahnhofstraße 32 in 49716 Meppen
Im Polizeikommissariat Nordhorn wird nach den Sommerferien ein Elternabend angeboten. Ein entsprechender Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Polizei nimmt Anmeldungen unter Angabe des jeweiligen Ortes und Datums per E-Mail an:
Für Lingen: ausbildung@pi-el.polizei.niedersachsen.de
Für Papenburg: poststelle@pk-papenburg.polizei.niedersachsen.de
Für Meppen: hartmut.bruns@polizei.niedersachsen.de
Rückfragen beantwortet die Ausbildungsbeauftragte Heidi Herpel unter der Telefonnummer 0591/87-205 oder per E-Mail unter
ausbildung@pi-el.polizei.niedersachsen.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Pressestelle
Telefon: 0591 / 87-104
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.