Bad Nenndorf – Trunkenheitsfahrt unter dem Einfluss von Alkohol
(tuc) Nach Hinweis eines aufmerksamen Zeugen kontrolliert eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Bad Nenndorf am 28.05.2023 gegen 18:00 Uhr einen Pkw auf einem Tankstellengelände in Bad Nenndorf.
Im Rahmen der Kontrolle ergeben sich Hinweise, dass der 52-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol steht. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergibt vor Ort einen Wert von 2,31 Promille.
Durch die eingesetzten Beamten wird daraufhin zur Durchführung eines beweissicheren Strafverfahrens eine Blutentnahme angeordnet, der Führerschein des Fahrzeugführers beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Den Fahrzeugführer erwartet nun die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr, da er aufgrund der hochgradigen Überschreitung der im Straßenverkehr geltenden Promillehöchstgrenze absolut fahruntauglich war.
Rückfragen bitte an:
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