BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Pfingstwochenende sechs Reisende
Am vergangenen Pfingstwochenende (26.-29.05.2023) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sechs zur Fahndung ausgeschriebene Reisende.
Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ein 30-jähriger niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im Juli 2021 durch die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Juli 2020 rechtskräftig verurteilt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen jedoch abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen.
Am Freitagnachmittag dann stellten die Bundespolizeibeamten einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den im Juli 2020 Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen konnte der Dortmunder jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort beglich.
Ebenfalls Freitagnachmittag wurde eine deutsche Staatsangehörige festgestellt, die sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Marsa Alam/Ägypten vorstellte. Gegen die 47-Jährige lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vor. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen die im Mai 2022 Verurteilte verfügt.
Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 50 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte die Frau die Erzwingungshaft von einem Tag abwenden und ihren Flug nach Ägypten antreten.
Am späten Freitagabend dann wurde ein 51-jähriger serbischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Belgrad/Serbien befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg im Juni 2022 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2022 Verurteilten erlassen hat.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Serbien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 10 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Samstagabend stellten die Bundespolizeibeamten eine 36-jährige deutsche Staatsangehörige fest, die beabsichtigte, nach Diyarbakir/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Köln gleich drei Haftbefehle wegen Erschleichens von Leistungen gegen die Frau erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 260 Tagen konnte die Kölnerin jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.600 Euro vor Ort beglich.
Zuletzt wurde Sonntagvormittag ein armenischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges aus Jerewan/Armenien vorstellte. Gegen den 28-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den bereits im Januar 2019 Verurteilten verfügt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte auch dieser Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden und seine Heimreise fortsetzen.
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