Pressemeldung des Polizeikommissariat Vechta vom 02/03.06.2023

Holdorf - Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis Am 02.06.2023, gegen 22:20 Uhr, befährt ein 47-jähriger aus Steinfeld mit seinem PKW die Neuenkirchener Straße in 49451 Holdorf. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihm wird die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Lohne - Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol In den frühen Morgenstunden des 03.06.2023, gegen 03:00 Uhr, befuhr ein 18-jähriger Lohner mit einem PKW den Südring aus Richtung Dinklager Straße kommend in Fahrtrichtung Steinfelder Straße. In einer leichten Linkskurve verlor der Fahrzeugführer aufgrund seiner Alkoholisierung (1,81 Promille) und vermutlich überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen PKW und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier prallte der PKW zunächst mit der Fahrzeugfront in den Straßengraben und überschlug bzw. drehte sich. Durch die Rotation und der hohen Geschwindigkeit kam der PWK schlussendlich wieder auf der Dinklager Straße an einem Straßenbaum zum Stehen. Nach aktuellen Sachstand blieb der Fahrzeugführer nur leicht verletzt. Am PKW entstand Totalschaden. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Vechta -Verkehrsunfall Am 02.06.2023; 14:30 Uhr, kommt es in Vechta, Bahnhofstraße/ An der Gräfte zu einem Verkehrsunfall nach Vorfahrtsmissachtung. Ein 52-jähriger PKW-Fahrer aus Oldenburg übersah hierbei einen 30-jährigen PKW-Fahrer aus Vechta, welcher mit seinem PKW die Straße An der Gräfte in Richtung Franz-Vorwerk-Straße befuhr. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision, wodurch beide Fahrzeuge stark beschädigt (ca. 11000 Euro) wurden. Rückfragen bitte an: Polizeikommissariat Vechta Bahnhofstraße 9 04441-9430 49377 Vechta