Bundespolizei am Hamburg Airport: Festnahme – Urkundenfälschung endet in Haftanstalt, verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige

Am Dienstag gegen 09:30 Uhr kam ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Istanbul am Flughafen Hamburg an. Er wurde von der Bundespolizei bei der Einreise kontrolliert. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Ulm seit September 2022 wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Laut Haftbefehl waren 70 Tagessätze zu jeweils 40 Euro zu zahlen. Er hatte bisher lediglich 40 Euro gezahlt, sodass nun noch 2.760 Euro zu zahlen waren. Alternativ standen 69 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Außerdem waren Verfahrenskosten von 128,50 Euro zu zahlen. Der Mann war nicht in der Lage, die geforderten 2.888,50 Euro zu zahlen. Daher wurde er in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert. Um 10 Uhr wurde eine 25-jährige in der Luftsicherheitskontrolle vorstellig. Sie wollte nach Banja Luka fliegen und legte ihr Handgepäck in die Gepäckwanne. Bei der der Kontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten ein verdächtiger Gegenstand auf dem Röntgenbild auf. Beamte der Bundespolizei wurden hinzugerufen und öffneten das Gepäckstück. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Reizstoffsprühgerät befand. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de